Räumung einer Behinderten
Verfasst: Fr 8. Apr 2005, 11:14
Hallo!
Ich habe im März einen neuen Bezirk übernommen. Dabei wurde mir ein Räumungsauftrag vom Kollegen mit bereits erhobenen Vorschuss übergeben. Vollstreckt wird aufgrund eines Zuschlagsbeschlusses.
Ich habe daraufhin die Schuldnerin aufgesucht. Dabei stellte sich heraus, dass diese anscheinend mit 80% behindert ist. Sie ist zwar geistig fit, aber körperlich stark eingeschränkt. Aufgrund ihrer Schädigung können anscheinend bei Belastungen Erstickungsanfälle ausgelöst werden. Ein ärztliches Attest wurde mir keines vorgelegt, da ihr Anwalt sich um Räumungsschutz kümmern würde.
Ich habe daraufhin Termin auf 20.4. bestimmt. Es wurden extra fünf Wochen Spielraum gelassen, so dass der RA das Notwendige veranlassen konnte. Die 2-Wochen-Frist ist am Mittwoch abgelaufen gewesen. Der Anwalt hat laut AG diese Woche statt eines Räumungsschutzes eine Vollstreckungsabwehrklage mit einstw. Einstellung der Räumung gestellt!
Bei der Obdachlosenbehörde hat sich die Schuldnerin oder ihr Anwalt nicht gemeldet, so dass diese nur eine Unterkunft in einem Obdachlosenheim bekommen würde.
Die Schuldnerin hat bei mir angerufen und mir angedroht, dass bei Durchführung der Räumung sie durch ihre Gesundheitsgefährdung sterben werde. Ich könne auch gleich vorbeikommen und sie mit der Pistole erschießen. Dann kann ich auch gleich ihre Beerdigung mitorganisieren.
Meiner Meinung nach kann ich die Räumung so nicht durchführen. Denn sollte der Schuldnerin dann etwas passieren, so hätte ich natürlich große Probleme. Ich bin zumindest der Meinung, dass ich ein amtsärztliches Attest benötige, dass mir die Räumungsfähigkeit der Schuldnerin bescheinigt. Bis nächste Woche kann ich den Termin noch ohne Bereitsstellugskosten absagen.
Da ich noch nicht so lange dabei bin und daher noch keine langen Erfahrungswerte habe, hoffe ich dass mir hier jemand ein paar Tips geben kann. Meine Kollegen und früheren Ausbilder konnten mir nicht viel weiterhelfen.
Im Voraus besten Dank!
Ich habe im März einen neuen Bezirk übernommen. Dabei wurde mir ein Räumungsauftrag vom Kollegen mit bereits erhobenen Vorschuss übergeben. Vollstreckt wird aufgrund eines Zuschlagsbeschlusses.
Ich habe daraufhin die Schuldnerin aufgesucht. Dabei stellte sich heraus, dass diese anscheinend mit 80% behindert ist. Sie ist zwar geistig fit, aber körperlich stark eingeschränkt. Aufgrund ihrer Schädigung können anscheinend bei Belastungen Erstickungsanfälle ausgelöst werden. Ein ärztliches Attest wurde mir keines vorgelegt, da ihr Anwalt sich um Räumungsschutz kümmern würde.
Ich habe daraufhin Termin auf 20.4. bestimmt. Es wurden extra fünf Wochen Spielraum gelassen, so dass der RA das Notwendige veranlassen konnte. Die 2-Wochen-Frist ist am Mittwoch abgelaufen gewesen. Der Anwalt hat laut AG diese Woche statt eines Räumungsschutzes eine Vollstreckungsabwehrklage mit einstw. Einstellung der Räumung gestellt!
Bei der Obdachlosenbehörde hat sich die Schuldnerin oder ihr Anwalt nicht gemeldet, so dass diese nur eine Unterkunft in einem Obdachlosenheim bekommen würde.
Die Schuldnerin hat bei mir angerufen und mir angedroht, dass bei Durchführung der Räumung sie durch ihre Gesundheitsgefährdung sterben werde. Ich könne auch gleich vorbeikommen und sie mit der Pistole erschießen. Dann kann ich auch gleich ihre Beerdigung mitorganisieren.
Meiner Meinung nach kann ich die Räumung so nicht durchführen. Denn sollte der Schuldnerin dann etwas passieren, so hätte ich natürlich große Probleme. Ich bin zumindest der Meinung, dass ich ein amtsärztliches Attest benötige, dass mir die Räumungsfähigkeit der Schuldnerin bescheinigt. Bis nächste Woche kann ich den Termin noch ohne Bereitsstellugskosten absagen.
Da ich noch nicht so lange dabei bin und daher noch keine langen Erfahrungswerte habe, hoffe ich dass mir hier jemand ein paar Tips geben kann. Meine Kollegen und früheren Ausbilder konnten mir nicht viel weiterhelfen.
Im Voraus besten Dank!