Zustellungskosten nicht gezahlt
Verfasst: Do 24. Feb 2005, 12:14
Erstellt von Paul Josef Knipp am 09. Januar 2005 um 20.58 Uhr:
Am 01.04.04 erfolgte die ZU eines Pfüb´s. an Drittsch. + Sch. Mit Schreiben vom 06.04.04 wurde der zugest. Pfüb. d. Gl-V. in Chemnitz per Zahlungsaufforderung übersandt. Erinnerung GL-V. an Kostenzahlung m. Schr. v. 20.05.04. Zahlungsaufforderung an Gl. in Krefeld m. Schr. v. 26.06.04. Antrag v. 21.07.04 an AG Krefeld auf zwangsweise Einziehung v. 25,65 Euro. Sachstandsanfrage v. 19.12.2004 an AG Krefeld. Antwort: Sch. verweigert die Durchsuchung - ein Antrag auf Erlass eines Beschl. gem. § 758 a ZPO wird unter 75,00 Euro nicht gestellt. Beitreibung eingestellt!
Vielen Dank Herr Sachgebietsleiter.
Erstellt von OGV Tisch am 15. Februar 2005 um 11.51 Uhr:
Kommentar zu: Zustellungskosten nicht gezahlt gesendet von Paul Josef Knipp am 09. Januar 2005 um 20.58 Uhr:
Finde ich sehr ärgerlich. Auch bei Kostenrechnungen unter 25 Euro kann mann generell keinen Vollstreckungsauftrag erteilen, Ausnahme, wenn mehrere Aufträge gegen den Kostenschuldner voliegen, kann man vergessen. Ich halte das für sehr unbefriedigend, da sich sehr viele Kostenrechnungen unter 25 Euro bewegen. Bei Gläubigern die nur einmal auftauchen bin ich doch der Depp.Gruß Tisch
Am 01.04.04 erfolgte die ZU eines Pfüb´s. an Drittsch. + Sch. Mit Schreiben vom 06.04.04 wurde der zugest. Pfüb. d. Gl-V. in Chemnitz per Zahlungsaufforderung übersandt. Erinnerung GL-V. an Kostenzahlung m. Schr. v. 20.05.04. Zahlungsaufforderung an Gl. in Krefeld m. Schr. v. 26.06.04. Antrag v. 21.07.04 an AG Krefeld auf zwangsweise Einziehung v. 25,65 Euro. Sachstandsanfrage v. 19.12.2004 an AG Krefeld. Antwort: Sch. verweigert die Durchsuchung - ein Antrag auf Erlass eines Beschl. gem. § 758 a ZPO wird unter 75,00 Euro nicht gestellt. Beitreibung eingestellt!
Vielen Dank Herr Sachgebietsleiter.
Erstellt von OGV Tisch am 15. Februar 2005 um 11.51 Uhr:
Kommentar zu: Zustellungskosten nicht gezahlt gesendet von Paul Josef Knipp am 09. Januar 2005 um 20.58 Uhr:
Finde ich sehr ärgerlich. Auch bei Kostenrechnungen unter 25 Euro kann mann generell keinen Vollstreckungsauftrag erteilen, Ausnahme, wenn mehrere Aufträge gegen den Kostenschuldner voliegen, kann man vergessen. Ich halte das für sehr unbefriedigend, da sich sehr viele Kostenrechnungen unter 25 Euro bewegen. Bei Gläubigern die nur einmal auftauchen bin ich doch der Depp.Gruß Tisch