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Haben GV Maßnahmen IMMER Hand und Fuß?

Verfasst: Sa 12. Feb 2011, 15:36
von Anonymous
Hallo!

Ich würde die GV ganz gern fragen, ob Ihr lediglich nach dem handelt, was Ihr vor Euch liegen habt oder wird von Euch auch überprüft, ob nicht evtl. eine Verwirkung bzw. Verjährung eingetreten ist?
Mir ist schon klar, dass Ihr im Auftrag von Gläubigern und nicht von Schuldnern unterwegs seid aber gerade als Beamte der Justiz müsste man doch vorab prüfen, ob alles seine gesetzliche Richtigkeit hat,oder:confused: