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eine Frage bzgl. ARGE

Verfasst: Fr 11. Dez 2009, 01:16
von Anonymous
Thematik hat sich aus Sicht der Schuldnerin erledigt.

AW: eine Frage bzgl. ARGE

Verfasst: Mo 28. Dez 2009, 08:41
von Anonymous
Wie lautet den die Bezeichnung Deiner Beschäftigungsbehörde ? Amtsgericht XYZ oder Agentur für Arbeit XYZ ?
Du sollst keine Vermutungen darüber anstellen, woher eine Schuldnerin Geld hat um bei Dir Raten zu zahlen. Es geht Dich nichts an, ob sie es aus Ersparnissen zahlt, Geld von einem Dritten bekommt oder vielleicht doch "schwarz" arbeitet. Das zu ermitteln ist Aufgabe der ARGE.
Es sei denn, Du möchtest unbedingt ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung haben, dann nur zu.