Frage zu GVZ Rechnung
Verfasst: Di 16. Jun 2009, 16:27
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich habe einen GVZ zwei Mal mit der Vollstreckung (1x Urteil am 02.11.08, 1x KFB 15.01.09) zu verschiedenen Zeiten beauftragt.
Der Schuldner war bis Mitte März 2009 in der Klinik, so dass beide Aufträge am 24.03.2009 auf einmal erledigt wurden. Der Schuldner hat dann die eV abgegeben.
Der GVZ berechnet nun 2x die folgenden Gebühren:
KV 2650, Abnahme eV, 30,00 €
KV 604, n. erl. Amsthandlung 200 pp, 12,50 €
KV 700, Schreibauslagen, 1 €
KV 711 Wegegeld, € 2,50
KV 713, Auslagenpauschale, € 8,50
Meine Frage: Kann der GVZ die Abnahme der eV, die nicht erl. Amtshandlung und das Wegegeld 2x berechnen, obwohl er nur 1x hingefahren und auch nur 1x die eV abgenommen hat?
Er behauptet, dass nach § 3 II GVKostG bei zwei Aufträgen die Gebühren doppelt anfallen, stimmt das?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
ich habe folgende Frage:
Ich habe einen GVZ zwei Mal mit der Vollstreckung (1x Urteil am 02.11.08, 1x KFB 15.01.09) zu verschiedenen Zeiten beauftragt.
Der Schuldner war bis Mitte März 2009 in der Klinik, so dass beide Aufträge am 24.03.2009 auf einmal erledigt wurden. Der Schuldner hat dann die eV abgegeben.
Der GVZ berechnet nun 2x die folgenden Gebühren:
KV 2650, Abnahme eV, 30,00 €
KV 604, n. erl. Amsthandlung 200 pp, 12,50 €
KV 700, Schreibauslagen, 1 €
KV 711 Wegegeld, € 2,50
KV 713, Auslagenpauschale, € 8,50
Meine Frage: Kann der GVZ die Abnahme der eV, die nicht erl. Amtshandlung und das Wegegeld 2x berechnen, obwohl er nur 1x hingefahren und auch nur 1x die eV abgenommen hat?
Er behauptet, dass nach § 3 II GVKostG bei zwei Aufträgen die Gebühren doppelt anfallen, stimmt das?
Vielen Dank für Eure Hilfe!