Bruttolohn vollstrecken - Wer rechnet das aus?
Verfasst: Do 2. Apr 2009, 11:12
Frage an die GV-Praktiker:
Mir liegt als Gläubigervertreter ein Titel des Arbeitsgerichts vor, wonach der Schuldner (Ex-Arbeitgeber) einen Bruttobetrag an Lohn zu zahlen und Abrechnung zu erteilen hat.
Wenn ich jetzt GV-Auftrag zur Vollstreckung der Lohnforderung erteile, ist mir eigentlich jetzt schon klar, daß dem Mandanten eigentlich nur das Netto-Gehalt zusteht, weil der Arbeitgeber Lohnsteuer und KV direkt abzuführen hätte.
Andererseits habe ich aber nicht die Gewähr, daß der ArbG dies auch tut.
Vollstreckt der GV daher aus dem Bruttolohn und kehrt im Erfolgsfall den Bruttolohn an den Gläubiger aus?
Mir liegt als Gläubigervertreter ein Titel des Arbeitsgerichts vor, wonach der Schuldner (Ex-Arbeitgeber) einen Bruttobetrag an Lohn zu zahlen und Abrechnung zu erteilen hat.
Wenn ich jetzt GV-Auftrag zur Vollstreckung der Lohnforderung erteile, ist mir eigentlich jetzt schon klar, daß dem Mandanten eigentlich nur das Netto-Gehalt zusteht, weil der Arbeitgeber Lohnsteuer und KV direkt abzuführen hätte.
Andererseits habe ich aber nicht die Gewähr, daß der ArbG dies auch tut.
Vollstreckt der GV daher aus dem Bruttolohn und kehrt im Erfolgsfall den Bruttolohn an den Gläubiger aus?