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Bruttolohn vollstrecken - Wer rechnet das aus?

Verfasst: Do 2. Apr 2009, 11:12
von Anonymous
Frage an die GV-Praktiker:

Mir liegt als Gläubigervertreter ein Titel des Arbeitsgerichts vor, wonach der Schuldner (Ex-Arbeitgeber) einen Bruttobetrag an Lohn zu zahlen und Abrechnung zu erteilen hat.

Wenn ich jetzt GV-Auftrag zur Vollstreckung der Lohnforderung erteile, ist mir eigentlich jetzt schon klar, daß dem Mandanten eigentlich nur das Netto-Gehalt zusteht, weil der Arbeitgeber Lohnsteuer und KV direkt abzuführen hätte.

Andererseits habe ich aber nicht die Gewähr, daß der ArbG dies auch tut.

Vollstreckt der GV daher aus dem Bruttolohn und kehrt im Erfolgsfall den Bruttolohn an den Gläubiger aus?

AW: Bruttolohn vollstrecken - Wer rechnet das aus?

Verfasst: Mi 8. Apr 2009, 08:24
von Anonymous
der GV zieht den titulierten Betrag ein und führt den an den Gl ab.
zugleich ist der GV verpflichtet, Finanzamt und Krankenkasse von der Brutto Vollstreckung zu informieren, die Krankenkasse und das FA fordern dann vom Gl die im Brutto-Betrag enthaltenen SOzialversBeiträge und Steuern ab.

AW: Bruttolohn vollstrecken - Wer rechnet das aus?

Verfasst: Do 9. Apr 2009, 11:14
von Anonymous
Danke für die Auskunft. Aber hat den der Schuldner nicht 2x gezahlt auf SV und FA?

"Bruttolohn ist tituliert und wird an Gläubiger abgeführt" = SV und LSt-Beträge sind dann darin enthalten

FA und KK fordern von Schuldner = Schuldner zahlt nochmal "Tara"