Gerichtsvollzieherdienstkonto
Verfasst: Mi 19. Nov 2008, 16:43
Hallo,
ein GV-Dienstkonto ist ja nicht pfändbar, da es sich um Gelder des Landes handelt. Wenn mir nunmehr ein PfÜb oder auch vorläufiges Zahlungsverbot vorliegt, in dem die Bank bezeichnet ist, wo derjenige sein Dienstkonto unterhält (ohne Angabe der Kto.-Nr.), muß ich den Beschluß dennoch zustellen; oder kann ich diesen mit dem Hinweis auf die Unpfändbarkeit einfach zurückschicken?
Danke
ein GV-Dienstkonto ist ja nicht pfändbar, da es sich um Gelder des Landes handelt. Wenn mir nunmehr ein PfÜb oder auch vorläufiges Zahlungsverbot vorliegt, in dem die Bank bezeichnet ist, wo derjenige sein Dienstkonto unterhält (ohne Angabe der Kto.-Nr.), muß ich den Beschluß dennoch zustellen; oder kann ich diesen mit dem Hinweis auf die Unpfändbarkeit einfach zurückschicken?
Danke