EV berichtigen oder ändern
Verfasst: Mo 31. Mär 2008, 09:54
Hallo zusammen,
habe hier einen Schuldener der im Nov.07 die EV abgegeben hat. Im Jan. 08 hat sich sein Arbeits- und sein Einkommensverhältnis deutlich geändert. Er wurde vom Anwalt darauf hingewiesen, dass er dies dem zuständigen Gericht oder dem G-vollzieher anzeigen müsse. Frage: Diese Auskunft des Anwalts ist doch nicht korrekt oder? Der Schuldner muss nichts erklären oder? Löschung der EV kann nur der Gläubigeranwalt per Antragsverfahren erwirken? Richtig? Danke Peter
habe hier einen Schuldener der im Nov.07 die EV abgegeben hat. Im Jan. 08 hat sich sein Arbeits- und sein Einkommensverhältnis deutlich geändert. Er wurde vom Anwalt darauf hingewiesen, dass er dies dem zuständigen Gericht oder dem G-vollzieher anzeigen müsse. Frage: Diese Auskunft des Anwalts ist doch nicht korrekt oder? Der Schuldner muss nichts erklären oder? Löschung der EV kann nur der Gläubigeranwalt per Antragsverfahren erwirken? Richtig? Danke Peter