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Zustellung eines Pfüb bzgl. zweier Sch. an III.Schuldner

Verfasst: Fr 18. Jan 2008, 19:58
von Anonymous
Bei unserer jährlichen Dienstbesprechung wurde zu folgendem Fall seitens der Prüfgruppe gesagt:

E i n Pfüb war gegen zwei Schuldner (hier Eheleute) erlassen.
Drittschuldner war das Finanzamt.

Frage war:
Muss der Pfüb jeweilsfür den Ehemann einmal und einmal für die Ehefrau an den Drittschuldner zugestellt werden?
Oder reicht eine Zustellung für beide?

Die Prüfgruppe kam zu dem Ergebnis, dass die Zustellung an den Drittschuldner nur einmal für beide gleichzeitig ausreicht.
Begründung war (ich fasse grob zusammen), dass der Drittschuldner Kenntnis vom Schriftstück erhalten muss. Daher reicht eine Zustellung.

Nach einiger Diskussion, sollte das ganze Thema noch einmal überarbeitet werden.
Ich würde gerne auch al die Meinung von Herrn Coenen dazu hören

Vielen Dank

AW: Zustellung eines Pfüb bzgl. zweier Sch. an III.Schuldner

Verfasst: Mo 21. Jan 2008, 08:39
von Norbert Coenen
Durch den betr. PfÜB sollten wohl alle denkbaren (Erstattungs-) Ansprüche der Eheleute gegen den Fiskus gepfändet und überwiesen werden. Ob man dies für sinnvoll hält, kann hier keine Rolle spielen. Sind aber alle Ansprüche in einem Papier aufgeführt, braucht hierüber der Drittschuldner auch nur einmal durch Zustellung unterrichtet zu werden. Er hat sodann im Rahmen seiner inneren Organisation das Erforderliche betr. der gepfändeten und überwiesenen Forderung(en) zu veranlassen.

AW: Zustellung eines Pfüb bzgl. zweier Sch. an III.Schuldner

Verfasst: Do 24. Jan 2008, 11:18
von Anonymous
Vielen herzlichen Dank