Räumung und Pfändung - 2 Aufträge
Verfasst: Sa 11. Nov 2006, 12:12
Es liegt ein Auftragsschreiben mit dem Antrag vor, die Zwangsräumung gem. Ziff. 1 d. Urteils und die Pfändung wegen der Forderung aus Ziff. 2 des Urteils vorzunehmen.
Frage: Handelt es sich kostenrechtlich hierbei um zwei oder um einen Auftrag?
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass es sich kostenrechlich um einen Auftrag handelt.
Nun lese ich unter Anmerkung 17 Schröder-Kay zu KVNr. 221, dass ein Auftrag zur Wegnahme und ein Auftrag zur Pfändung kostenrechtlich niemals einen Auftrag darstellen, sondern immer zwei Aufträge ("Wegnahme und Pfändung können nicht Gegenstand desselben Auftrags sein.").
Wenn das zutreffend ist, warum sollte es dann bei einem Auftrag auf Räumung und Pfändung anders sein? Es müßte sich dann ebenfalls kostenrechtlich um zwei Aufträge handeln.
Für evtl. Antworten bedanke ich mich recht herzlich im Voraus.
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Frage: Handelt es sich kostenrechtlich hierbei um zwei oder um einen Auftrag?
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass es sich kostenrechlich um einen Auftrag handelt.
Nun lese ich unter Anmerkung 17 Schröder-Kay zu KVNr. 221, dass ein Auftrag zur Wegnahme und ein Auftrag zur Pfändung kostenrechtlich niemals einen Auftrag darstellen, sondern immer zwei Aufträge ("Wegnahme und Pfändung können nicht Gegenstand desselben Auftrags sein.").
Wenn das zutreffend ist, warum sollte es dann bei einem Auftrag auf Räumung und Pfändung anders sein? Es müßte sich dann ebenfalls kostenrechtlich um zwei Aufträge handeln.
Für evtl. Antworten bedanke ich mich recht herzlich im Voraus.
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