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Zustellung PFÜB Ausland

Verfasst: Mi 2. Aug 2006, 20:48
von Anonymous
Der Gläubiger und der SChuldner haben ihren Sitz in Dtl., der Drittschuldner in Italien. Wie kann die Zustellung erfolgen?

Kann die Zustellung auch an einen Prozessbevollmächtigten des Drittschuldners in Dtl. zugestellt werden?

AW: Zustellung PFÜB Ausland

Verfasst: Mi 16. Aug 2006, 12:02
von Anonymous
Die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an im Ausland lebende Schuldner erfolgt durch Aufgabe zur Post (§ 173 Nr. 3 Satz 2 GVGA) gemäß § 829 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. §§ 184, 193 Abs. 1 Satz 2 ZPO, denn dies ist keine Form der Auslandzustellung, sondern eine fingierte Form der Inlandszustellung.

AW: Zustellung PFÜB Ausland

Verfasst: Mi 6. Sep 2006, 15:46
von Anonymous
@Hentrich:

Dies gilt aber nur für die Schuldnerzustellung und nicht wie hier für die Drittschuldnerzustellung.

AW: Zustellung PFÜB Ausland

Verfasst: Mi 6. Sep 2006, 16:04
von Norbert Coenen
Ist der Pb für das betr. Verfahren bestellt - dann ja - § 172 ZPO. Wenn nicht: bitte den Gl. auf Auslandszustellung verweisen.

Alles Gute

Norbert Coenen