Pfändung bei einer Veranstaltung
Verfasst: Fr 7. Jul 2006, 13:54
Ein Vollstreckungsauftrag wurde angekündigt. Ein Schuldner nimmt mit seinem Rennteam in den Vorrennen teil. Es soll das komplette Equipment gepfändet und und eine Taschenpfändung durchgeführt werden, da der Schuldner mindestens xxxxx Euro in bar bei sich führt.
1. Der Veranstalter hat in den letzten Jahren dem Gerichtsvollzieher den Zutritt zum Gelände zur Durchführung von Zwangsvollstreckungen und Zustellungen bei einer großen Rennveranstaltung verweigert. Kann der Veranstalter bzw. Eigentümer der Rennstrecke den Zutritt verweigern? Benötigt der Gläubiger einen Duldungstitel gegen den Veranstalter bzw. Eigentümer /Betreiber der Rennstrecke.
2. Ist das Equipment überhaupt pfändbar ( § 811 ZPO)? Die Teams fungieren als Arbeitgeber und beziehen Einnahmen von Sponsoren. Die Sponsoren zahlen zum Teil erst nach Abschluss der Rennsaison. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass bei kleineren Veranstaltungen gepfändete Rennwagen Rechtsstreitigkeiten nach sich zogen. Die Autos standen bis zu 14 Monaten in einem Lager bevor eine Verwertung stattfinden konnte bzw. die Pfändung durch Gericht oder wegen erfolgloser Verwertungsversuche aufgehoben wurde. Die Zwangsvollstreckung könnte auch bei den Heimatadressen der Teams erfolgen.
1. Der Veranstalter hat in den letzten Jahren dem Gerichtsvollzieher den Zutritt zum Gelände zur Durchführung von Zwangsvollstreckungen und Zustellungen bei einer großen Rennveranstaltung verweigert. Kann der Veranstalter bzw. Eigentümer der Rennstrecke den Zutritt verweigern? Benötigt der Gläubiger einen Duldungstitel gegen den Veranstalter bzw. Eigentümer /Betreiber der Rennstrecke.
2. Ist das Equipment überhaupt pfändbar ( § 811 ZPO)? Die Teams fungieren als Arbeitgeber und beziehen Einnahmen von Sponsoren. Die Sponsoren zahlen zum Teil erst nach Abschluss der Rennsaison. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass bei kleineren Veranstaltungen gepfändete Rennwagen Rechtsstreitigkeiten nach sich zogen. Die Autos standen bis zu 14 Monaten in einem Lager bevor eine Verwertung stattfinden konnte bzw. die Pfändung durch Gericht oder wegen erfolgloser Verwertungsversuche aufgehoben wurde. Die Zwangsvollstreckung könnte auch bei den Heimatadressen der Teams erfolgen.