Hallo liebe Gerichtsvollzieher,
ich kann mir vorstellen, diese Beschlüsse sind für Euch nicht die schönsten, habe dennoch eine Frage dazu.
Ich habe mir jetzt bei Gericht den Tag und Nachtbeschluss geholt. Mache ich jetzt einen neuen ZV-Auftrag mit dem Hinweis auf den Beschluss? Oder gibt es da besondere Anträge? kann ich den Antrag direkt an die GV schicken oder an die Verteilerstelle?
Danke vorab für die Antworten.
Gerichtsbeschluss nach 758a
Moderator: Petra Bausch
AW: Gerichtsbeschluss nach 758a
Antrag direkt an den GV ist möglich.
Fortsetzung des "alten" Auftrages (Dienstregisternummer angeben)
Fortsetzung des "alten" Auftrages (Dienstregisternummer angeben)