In der jüngeren Vergangenheit gab es gelegentlich seitens Großunternehmen bzw. Banken oder Sparkassen den Versuch, auf dem einen oder anderen Wege zu erreichen, dass Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bzw. Vorpfändungsbenachrichtigungen nur noch in der Hauptniederlassung bzw. einer bestimmte Zweigniederlassung zugestellt werden. Ausschlaggebend hierfür dürften organisatorische Gründe sein.
Es erscheint sehr fraglich, ob es der Gerichtsvollzieherin/dem Gerichtsvollzieher anzuraten ist, einem solchen Ansinnen, wie immer es auch an sie/ihn herangetragen wird, zu entsprechen.
Wie ist die Meinung der Praxis? Ich beabsichtige eine kurze Stellungnahme in der DGVZ.
Norbert Coenen
Wahl des (Ersatz-)Zustellungsortes durch den Adressaten ?
Moderator: Petra Bausch
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Zustellungen PFÜB Bankzentralen
Ich habe dazu bereits Stellung bezogen
http://5376.rapidforum.com/topic=101079437704
http://5376.rapidforum.com/topic=101081329393
und hege die größten Bedenken, den Pfüb an der gewünschten zentralen Adresse zustellen zu lassen, insbesondre dann, wenn im Pfüb selbst eine abweichende, örtliche Anschrift genannt ist.
Drittschuldnerbezeichnung:
http://5376.rapidforum.com/topic=101080273308
Abhandlung hierzug auch in: :idea:
DGVZ 5/205
http://5376.rapidforum.com/topic=101079437704
http://5376.rapidforum.com/topic=101081329393
und hege die größten Bedenken, den Pfüb an der gewünschten zentralen Adresse zustellen zu lassen, insbesondre dann, wenn im Pfüb selbst eine abweichende, örtliche Anschrift genannt ist.
Drittschuldnerbezeichnung:
http://5376.rapidforum.com/topic=101080273308
Abhandlung hierzug auch in: :idea:
DGVZ 5/205
Dem Schreiben des Kollegen Roschka unter
http://www.gvbundbw.de/Zustellungen%20Roschka.pdf
ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Es wundert mich, dass das Thema hier wieder aufgegriffen wird.
Soweit mit bekannt ist, ist das Ministerium auch bereits nach vielfachem Protest zurückgerudert.
http://www.gvbundbw.de/Zustellungen%20Roschka.pdf
ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Es wundert mich, dass das Thema hier wieder aufgegriffen wird.
Soweit mit bekannt ist, ist das Ministerium auch bereits nach vielfachem Protest zurückgerudert.
Für diejenigen, die Zugang zum nordrhein-westfälischen Intranet haben, sei zu diesem Thema auch auf den dortigen Thread http://lv.justiz-online.nrw.de/landnrw/ ... 00932.html hingewiesen.