Qualität der sachgerechten Antragsprüfung und die Folgen....

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Qualität der sachgerechten Antragsprüfung und die Folgen....

Beitrag von Anonymous »

Qualitätsmerkmale einer sachgerechten Antragsprüfung unter den Augen laufender Geschäftsprüfungen:

Nachbesserungsantrag unbegründet, weil Bankkonto aufgelöst wurde:

Aus einem anderen Forum (ReNoFa) -
Zitat dort bezeichnend:

Ich habe bis heute einen einzigen dieser Nachbesserungsanträge wegen geänderter Bankverbindung zurückbekommen, und sicherlich >100 sind durchgegangen.

Von daher - ob berechtigt oder nicht, werde ich diese Praxis beibehalten
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Viele Grüße


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Na, so lange es klappt, sähe ich auch keinen Grund, das zu ändern

http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=64 ... 8bf8d#6431
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Wenn ich hier schon zitiert werde :wink:, muß ich mich doch mal kurz dazu äußern.

Tja, warum sollte ich auch ? Wenn diese Anträge durchgehen, ist es doch nur gut für den Mandanten.

Mir stellt sich vielmehr eine andere Frage :

Was soll das Zitieren meines sowie des darauffolgenden Postings hier bringen ? Soll es die "Gläubigermentalität" darstellen ?

Es scheint schwer zu sein, sich in den Gläubigervertreter hineinzuversetzen; dieser bzw. auch sein Personal haben nicht die Möglichkeit, Aufträge monatelang aufzuschieben, nur um sie ins Detail zu prüfen, sondern müssen sie zeitnah erledigen (ein Nachteil der freien Wirtschaft ?).

Leider ist nicht einmal Ihre Antwort in meinem Forum ohne erheblichen Aufwand, den sich sicherlich niemand machen wird, nachvollziehbar. Ein qualifizierter Sachbeitrag wäre wohl hilfreich gewesen, was Ihre Antwort allerdings in dieser Form nicht darstellte.
Norbert Coenen
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Beiträge: 26
Registriert: Do 27. Jan 2005, 10:33

Beitrag von Norbert Coenen »

Ich würde mir allgemein einen Verzicht auf sachfremde, manchmal ins peinliche gehende Äußerungen und Anwürfe gegen wen auch immer in einem Justizforum wünschen. Erfahrungsgemäß verschlechtert sich die Akzeptanz der eigenen Meinung sehr, selbst wenn sich die überflüssigen Anmerkungen und Standardsätze nicht gegen den aktuellen Leser richten.

Alles Gute

Norbert Coenen
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Der hies. Ausgangsbeitrag ist allenfalls Zeugnis entweder einer schlechten Ausbildung in Theorie und Praxis oder einer noch nachlässigeren Prüfungspraxis.

Zudem sind all die, welche ihre Aufgabe ernst nehmen und denen daraus ein hoher Aufwand entsteht(den solche, die alles übersehen nicht haben) , eigentlich die Geprellten und es müßte nicht um Nachsicht gerungen werden, wenn man dies offen anspricht.

Kritik (auch wenn sie nur aus dem Zitat Dritter - der Anwaltschaft- zitiert wird) ist offenbar unerwünscht.
Sie sollte Nachdenklich stimmen und Abhilfe auslösen.

Wer nicht über Probleme spricht, diese offen anspricht, der darf auch nicht erwarten, dass Mißstände überhaupt aufgegriffen werden. Befindlichkeiten sind in der ZWV fehl am Platze, diese lebt von deutlicher Sprache.

"wahre Worte sind nicht schön und schöne Worte sind nicht wahr." unbek Autor
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