Zustellung nach Polen

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

Antworten
Anonymous

Zustellung nach Polen

Beitrag von Anonymous »

Ich habe einen Zustellungsauftrag einer notariellen Urkunde.
Der Empfänger ist inzwischen nach Polen verzogen. Genaue Anschrift liegt vor.

Die Bank will Antrag auf Zwangsversteigerung des Grundstücks hier in Deutschland beantragen und benötigt daher die Zustellung.

Ist eine Zustellung zur Aufgabe zur Post in diesem Fall möglich und reicht die Art der Zustellung (§20II GVGA) für das Vollstreckungsgericht aus?
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Ene Zustellung
-durch Aufgabe zur Post ist nicht möglich, weil diese nur dann möglich, wenn sie im Gesetz hierfür ausdrücklich zugelassen ist

- durch Einschreiben Rückschein ist dem GV Verwehrt

also gibt es nur

die Vorlage an die Dienstaufsicht zur weiteren Veranlassung
(hier verm. Zustellung nach der ZRHO).
Antworten