Ich habe einen Zustellungsauftrag einer notariellen Urkunde.
Der Empfänger ist inzwischen nach Polen verzogen. Genaue Anschrift liegt vor.
Die Bank will Antrag auf Zwangsversteigerung des Grundstücks hier in Deutschland beantragen und benötigt daher die Zustellung.
Ist eine Zustellung zur Aufgabe zur Post in diesem Fall möglich und reicht die Art der Zustellung (§20II GVGA) für das Vollstreckungsgericht aus?
Zustellung nach Polen
Moderator: Petra Bausch
Ene Zustellung
-durch Aufgabe zur Post ist nicht möglich, weil diese nur dann möglich, wenn sie im Gesetz hierfür ausdrücklich zugelassen ist
- durch Einschreiben Rückschein ist dem GV Verwehrt
also gibt es nur
die Vorlage an die Dienstaufsicht zur weiteren Veranlassung
(hier verm. Zustellung nach der ZRHO).
-durch Aufgabe zur Post ist nicht möglich, weil diese nur dann möglich, wenn sie im Gesetz hierfür ausdrücklich zugelassen ist
- durch Einschreiben Rückschein ist dem GV Verwehrt
also gibt es nur
die Vorlage an die Dienstaufsicht zur weiteren Veranlassung
(hier verm. Zustellung nach der ZRHO).