Widerrufsvergleich

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Widerrufsvergleich

Beitrag von Anonymous »

Hallo!

Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Vergleichen auf Widerruf ist der Rechtspfleger zuständig (Entscheidung des BAG). Dies scheint aber strittig zu sein.

Freue mich über weitere Meinungen und natürlich auch über Mitteilungen von Fundstellen.

Gruss und Danke!
Anonymous

Entscheidung des BGH

Beitrag von Anonymous »

Der BGH hat sich in seinem Beschluß vom 4.10.2005 -VII ZB 40/05- der Meinung des BAG in NJW 2004, 701 angeschlossen und entschieden:
" Ist ein Vergleich unter Widerrufsvorbehalt geschlossen worden, ist der Rechtspfleger für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zuständig".

BGH, B. v. 4.10.2005 - VII ZB 40/05 - LG München I
AG München
P.S. Der BGH hat sich dem BAG ohne gesonderte eigene Begründung angeschlossen.
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