Hallo!
Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Vergleichen auf Widerruf ist der Rechtspfleger zuständig (Entscheidung des BAG). Dies scheint aber strittig zu sein.
Freue mich über weitere Meinungen und natürlich auch über Mitteilungen von Fundstellen.
Gruss und Danke!
Widerrufsvergleich
Moderator: Petra Bausch
Entscheidung des BGH
Der BGH hat sich in seinem Beschluß vom 4.10.2005 -VII ZB 40/05- der Meinung des BAG in NJW 2004, 701 angeschlossen und entschieden:
" Ist ein Vergleich unter Widerrufsvorbehalt geschlossen worden, ist der Rechtspfleger für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zuständig".
BGH, B. v. 4.10.2005 - VII ZB 40/05 - LG München I
AG München
P.S. Der BGH hat sich dem BAG ohne gesonderte eigene Begründung angeschlossen.
" Ist ein Vergleich unter Widerrufsvorbehalt geschlossen worden, ist der Rechtspfleger für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zuständig".
BGH, B. v. 4.10.2005 - VII ZB 40/05 - LG München I
AG München
P.S. Der BGH hat sich dem BAG ohne gesonderte eigene Begründung angeschlossen.