anwaltsch Zahlungsaufforderung und Teilauftrag 788 ZPO

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

anwaltsch Zahlungsaufforderung und Teilauftrag 788 ZPO

Beitrag von Anonymous »

1) Zahlungsaufforderung Teilbetrag
Zahlungsaufforderungen mit Vollstreckungsandrohungen lösen nur dann erstattungsfähige Kosten aus, wenn sie erfolgreich sind. Erfolglose bilden dagegen mit dem folgenden Auftrag eine Einheit, so dass aus beiden Maßnahmen nur die Geb. des Auftrages entsteht. Wenn Sie nun aber einen notwendigen ZWV-Antrag nur über einen Teilbetrag erteilen, dann ist folgerichtig die Geb. f.d. ZA zu stornieren und allenfalls die -geringere- Gebühr f.d. Teilauftrag anzusetzen. Hier sind daher 15,52 zu stornieren (11.6.03 Androhung) und statt dessen 11,50 anzusetzen.



2) Gesamtgebühr ZWV
Beachten Sie, dass aus der Gesamtforderung max. eine 3/10 Geb. entsteht, auch wenn wiederholte Teilaufträge eine höhere Einzelgebühr ergeben würden.


Die RA-Geb entsteht bis zur Befriedigung des Gläubigers im ZWV Verfahren nur einmal 18 Z 3 RVG.
AG Weiden Beschluss 19.7.05 zu 1 M 1974/05 (Sc NLZWV 35)
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