zufällig gefunden, interessant empfunden und die Hoffnung erwachsen, dass die Angesprochenen dies nicht nur zur Kenntnis nehmen sondern es auch "leben":
BayJMBL 4/2005
FKSBayStV
Führungskräftestandards
in der Bay. Staatsverwaltung
BekBayStMJ 12.5.05 AZ 2000 III 10 485/03
ergänzt dann noch durch die Beachtung der Richtlinien
Leitild der Justiz
den hehren Aussagen in der Broschüre
Bay Staatsverwaltung
April 03 "Selbstzweck und Zielgerichtet"
unter Beachtung der klaren GVO-Grenzen, der einschlägigen, vor allem Höchstrichterlichen REchtsprechung (Eigenverantwortung des GV)
könnte das
E r g e b n i s
sein, dass nicht alles, was so bei Geschäftsprüfungen etc.
"praktiziert" wird einfach entfällt.
Führungskräfte Verhalten Vorbild Führungsstil-unbekannt?
Moderator: Petra Bausch