im übrigen zu ZANDER:
die Ansicht wegen der Amtszustellung ist "überholt", denn der Bundestag hat im Dez 98 anl der 2. ZPO Novelle ausdrücklich in einer BTDS festgelegt, dass die zust im eV Verfahren eine solche im PARTEIBETRIEB ist. Diese DTDS ist eigentlich jedermann bekannt.
Es bearf daher keiner argumentativen Hilfs-Klimmzüge, um zu bedauern, dass hier eine Gebühr tats. anfällt.
und beim isolierten kombi-Auftrag -wo eine Sofortabnahme grunds. ausscheidet, wenngleich bei Zustellung der Ladung der Schu natürlich -jederzeit- auf Einhaltung der Ladungsfrist verzichten kann -was zuweilen von Prüfern -fehlerhaft- bestritten wird- gibt es daher keinen Zustellungsversuch in der geschilderten Art.
Entweder ich stelle pers. zu, dann ist die Ladung zugestellt, gibt der Schu dann uVa Ladungsfrist ab, dann bleibt Zustellung bewirkt.
Stelle ich mit der Post zu ist es klar:
Anfall/nicht zugestellt Anfall Versuchte)
Wir müssen hier streng unterscheiden: weshalb suche ich den Schu auf: HIER nur um pers. zuzustellen, denn wg. der gesetzlichen Ladungsfrist ist der Besuch wg. Sofortabnahme eigentlich NICHT ZULÄSSIG.
KV 600 - Antragsrücknahme
Moderator: Petra Bausch
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