Gl-GmbH existiert nicht mehr! Titel zurück an Inkassobüro?

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Gl-GmbH existiert nicht mehr! Titel zurück an Inkassobüro?

Beitrag von Anonymous »

Gl-GmbH existiert nicht mehr!
GlV beantragt Beitreibung auf Grund eines Titels, dessen Inhaber (Gläubigerin) lt HR nicht mehr existiert, nimmt den Auftrag dann auf Grund GV-Hinweises zurück mit dem Bemerken, Schuldner zahle nun wieder direkt Raten.

Kann der Titel an den Gl. Zurückgegeben werden oder hat der GV eine Zurückbehaltungspflicht?


HR Online zugang f.d. GV sei Dank!
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Wo bleiben die Moderatoren (Prüfer) die man im Bedarfsfalle fragen kann?
Ich stelle fest,immer wenn es eine schwierige Frage ist, dann tritt Funkstille ein. Klar, es fehlt ja die Praxiserfahrung in der ZWV - und allein die Beleihung mit dem Amt sorgt nicht für den notwendigen Zuwachs an Erfahrung.

Da man hier mit einer brauchbaren Antwort verlassen ist und im GV2000 Rentner von Birnen reden, wenn es um Äpfel geht, habe ich die Frage in ein anderes Forum eingestellt.

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=501
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Auch wenn die GmbH erloschen ist bleibt die Forderung bestehen.
Sodass ich den Titel an den Antragsteller zurückgeben würde.
Ob der Vollstreckungsauftrag zulässig war ist bei Antragsrücknahme nicht mehr zu prüfen.
Theo Seip
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Registriert: Do 24. Feb 2005, 17:35

Beitrag von Theo Seip »

Die Tatsache, dass aus einem Titel der gelöschten GmbH vollstreckt wird, zeigt, dass sie noch Aussenstände hat, also nicht vermögenslos ist. Es kann demnach durchaus noch zu einer nachträglichen Liquidation kommen oder auch eine stille Abtretung vorliegen, die noch zu einer Titelumschreibung genutzt wird. Dem nachzugehen, ist nicht Sache des Gerichtsvollziehers. Deshalb ist nach Rückgabe des Auftrages
der Titel gem. § 59 GVO demjenigen zurückzugeben, der ihn eingereicht hat.
Theo Seip
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Registriert: Do 24. Feb 2005, 17:35

Beitrag von Theo Seip »

Berichtigung: Im letzten Satz meines vorstehenden Beitrages muss es Rücknahme statt Rückgabe heißen. Ich habe keine Möglichkeit der Korrektur gefunden.
Norbert Coenen
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Registriert: Do 27. Jan 2005, 10:33

Beitrag von Norbert Coenen »

moderare = lat. mäßigen (fällt nicht immer leicht)

MfG

Norbert Coenen
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