GmbH ohne Geschäftsitz

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

GmbH ohne Geschäftsitz

Beitrag von Anonymous »

Am Sitz der GmbH lt. Handelsregister unterhält diese keine Geschäftsräume mehr. Der für den Sitz zuständige Gerichtsvollzieher erhielt einen Antrag auf Abgabe der VAK. Da er unzweifelhaft zuständig ist, der Geschäftsführer aber in einem anderen Amtsgerichtsbezirk wohnt, ersuchte er den dort zuständigen Gerichtsvollzieher um Rechtshilfe. Die lehnte die Übernahme ab.
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