Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

Anonymous

Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!

Beitrag von Anonymous »

Der BGH hat mit Beschl. v. 02. 06. 2005, V ZB 32/05, NJW 2061 die Teilrechtsfähigkeit von Wohnungseigentümergeminschaften bejaht. Dies dürfte auch Auswirkungen auf die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung haben. Danach dürften die WEG-Mitglieder unter kostenerstattungsrechtlichen Gesichtspunkten gehalten, den Auftrag durch die WE-Gemeinschaft selbst zu erteilen. In einem solchen Fall wäre die Erhöhungsgebühr (Nr. 1008 VV-RVG) nicht entstanden, da im Verhältnis zum beauftragten Rechtsanwalt nur ein Auftraggeber vorgelegen hätte.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Rund um die Erhöhungsgebühr bei
GbR, Sozietät etc.

http://5376.rapidforum.com/topic=100582 ... Erh%F6hung
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

08.2005 - Zivilrecht / Zivilrecht allgemein
ABRAMENKO: Neue Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert Umorientierung im materiellen Wohnungseigentumsrecht
Der Beitrag beleuchtet, welche neuen Probleme sich aus der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im materiellen Wohnungseigentumsrecht ergeben. Die Teilrechtsfähigkeit führe bei ...mehr
(ZMR, 2005, 585-590)
http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/ind ... 25&kdatum=
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

WEG Teilrechtsfähigkeit und WEG-GEmeinschaft als Schuldner
BGH 2.8.05 –V ZB 32/05 in InVo 10/2005 S 407
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Der Vollstreckungstitel, aufgrund dessen die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgen soll, muss an ihren Geschäftsführer oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, an einen ihrer Gesellschafter zugestellt werden.
BGH, BESCHLUSS vom 06.04.2006 ZB 158/05
Anonymous

AW: Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!

Beitrag von Anonymous »

ME war doch dies die Frage

"...Dies dürfte auch Auswirkungen auf die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung..."


Die Frage an wen was zuzustellen ist, war weder gestellt, strittig

außerdem:
noch ist sie für den erfahrenen GV ein Problem , sondern Selbstverständliches Grundwissen.

So ganz kann ich daher nicht erkennen, welche Schlüsse aus der von Henrich angeführten Entscheidung für den Ausgangsbeitrag zu ziehen sein sollten.
Anonymous

AW: Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!

Beitrag von Anonymous »

BGH neu
Titelerfordernis bei ZWV ggen GbR
zum Titelerfordernis und Rechtsnachfolge bei der GbR
BGH aktuell siehe
http://14775.rapidforum.com/topic=100373341482
Anonymous

AW: Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!

Beitrag von Anonymous »

Grundbuchfähigkeit der GbR unter eigenem Namen
1. Die rechtsfähige Außen-GbR ist unter eigenem Namen grundbuchfähig.
2. Sind die Gesellschafter der GbR unter der Bezeichnung „in GbR“ eingetragen, handelt es sich um die Eintragung der GbR selbst, weshalb dieser kein Grundbuchberichtigungsanspruch gerichtet auf die Eintragung ihres Namens zusteht.
OLG Stuttgart, Beschl. vom 9.1.2007 – 8 W 223/06
BGB §§ 705, 873; GBV § 15; GBO § 29, 47
Anonymous

AW: Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!

Beitrag von Anonymous »

GBR und Eintragung in das Grundbuch
BGH in InvO 3/2007
Anonymous

AW: Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!

Beitrag von Anonymous »

BGH: Wohnungseigentümergemeinschaft kann Ansprüche in gesetzlicher und gewillkürter Prozessstandschaft geltend machen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann als teilrechtsfähiger Verband einen Anspruch auf einen Kostenvorschuss für die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum in gesetzlicher Prozessstandschaft und einen solchen für die Mängelbeseitigung am Sondereigentum in gewillkürter Prozessstandschaft gerichtlich geltend machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.04.2007 und führte damit seine Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft fort (Az.: VII ZR 236/05).
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