Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!
Moderator: Petra Bausch
Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!
Der BGH hat mit Beschl. v. 02. 06. 2005, V ZB 32/05, NJW 2061 die Teilrechtsfähigkeit von Wohnungseigentümergeminschaften bejaht. Dies dürfte auch Auswirkungen auf die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung haben. Danach dürften die WEG-Mitglieder unter kostenerstattungsrechtlichen Gesichtspunkten gehalten, den Auftrag durch die WE-Gemeinschaft selbst zu erteilen. In einem solchen Fall wäre die Erhöhungsgebühr (Nr. 1008 VV-RVG) nicht entstanden, da im Verhältnis zum beauftragten Rechtsanwalt nur ein Auftraggeber vorgelegen hätte.
Rund um die Erhöhungsgebühr bei
GbR, Sozietät etc.
http://5376.rapidforum.com/topic=100582 ... Erh%F6hung
GbR, Sozietät etc.
http://5376.rapidforum.com/topic=100582 ... Erh%F6hung
08.2005 - Zivilrecht / Zivilrecht allgemein
ABRAMENKO: Neue Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert Umorientierung im materiellen Wohnungseigentumsrecht
Der Beitrag beleuchtet, welche neuen Probleme sich aus der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im materiellen Wohnungseigentumsrecht ergeben. Die Teilrechtsfähigkeit führe bei ...mehr
(ZMR, 2005, 585-590)
http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/ind ... 25&kdatum=
ABRAMENKO: Neue Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert Umorientierung im materiellen Wohnungseigentumsrecht
Der Beitrag beleuchtet, welche neuen Probleme sich aus der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im materiellen Wohnungseigentumsrecht ergeben. Die Teilrechtsfähigkeit führe bei ...mehr
(ZMR, 2005, 585-590)
http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/ind ... 25&kdatum=
AW: Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!
ME war doch dies die Frage
"...Dies dürfte auch Auswirkungen auf die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung..."
Die Frage an wen was zuzustellen ist, war weder gestellt, strittig
außerdem:
noch ist sie für den erfahrenen GV ein Problem , sondern Selbstverständliches Grundwissen.
So ganz kann ich daher nicht erkennen, welche Schlüsse aus der von Henrich angeführten Entscheidung für den Ausgangsbeitrag zu ziehen sein sollten.
"...Dies dürfte auch Auswirkungen auf die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung..."
Die Frage an wen was zuzustellen ist, war weder gestellt, strittig
außerdem:
noch ist sie für den erfahrenen GV ein Problem , sondern Selbstverständliches Grundwissen.
So ganz kann ich daher nicht erkennen, welche Schlüsse aus der von Henrich angeführten Entscheidung für den Ausgangsbeitrag zu ziehen sein sollten.
AW: Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!
BGH neu
Titelerfordernis bei ZWV ggen GbR
zum Titelerfordernis und Rechtsnachfolge bei der GbR
BGH aktuell siehe
http://14775.rapidforum.com/topic=100373341482
Titelerfordernis bei ZWV ggen GbR
zum Titelerfordernis und Rechtsnachfolge bei der GbR
BGH aktuell siehe
http://14775.rapidforum.com/topic=100373341482
AW: Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!
Grundbuchfähigkeit der GbR unter eigenem Namen
1. Die rechtsfähige Außen-GbR ist unter eigenem Namen grundbuchfähig.
2. Sind die Gesellschafter der GbR unter der Bezeichnung „in GbR“ eingetragen, handelt es sich um die Eintragung der GbR selbst, weshalb dieser kein Grundbuchberichtigungsanspruch gerichtet auf die Eintragung ihres Namens zusteht.
OLG Stuttgart, Beschl. vom 9.1.2007 – 8 W 223/06
BGB §§ 705, 873; GBV § 15; GBO § 29, 47
1. Die rechtsfähige Außen-GbR ist unter eigenem Namen grundbuchfähig.
2. Sind die Gesellschafter der GbR unter der Bezeichnung „in GbR“ eingetragen, handelt es sich um die Eintragung der GbR selbst, weshalb dieser kein Grundbuchberichtigungsanspruch gerichtet auf die Eintragung ihres Namens zusteht.
OLG Stuttgart, Beschl. vom 9.1.2007 – 8 W 223/06
BGB §§ 705, 873; GBV § 15; GBO § 29, 47
AW: Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!
GBR und Eintragung in das Grundbuch
BGH in InvO 3/2007
BGH in InvO 3/2007
AW: Teilrechtfähigkeit von WEG-Gemeinschaften!
BGH: Wohnungseigentümergemeinschaft kann Ansprüche in gesetzlicher und gewillkürter Prozessstandschaft geltend machen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann als teilrechtsfähiger Verband einen Anspruch auf einen Kostenvorschuss für die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum in gesetzlicher Prozessstandschaft und einen solchen für die Mängelbeseitigung am Sondereigentum in gewillkürter Prozessstandschaft gerichtlich geltend machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.04.2007 und führte damit seine Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft fort (Az.: VII ZR 236/05).
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann als teilrechtsfähiger Verband einen Anspruch auf einen Kostenvorschuss für die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum in gesetzlicher Prozessstandschaft und einen solchen für die Mängelbeseitigung am Sondereigentum in gewillkürter Prozessstandschaft gerichtlich geltend machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.04.2007 und führte damit seine Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft fort (Az.: VII ZR 236/05).