Verwahrungsende - § 171 GVGA = Kosten - Drittempfänger-
geltend für freigegebene Pfandstücke oder nur sequestriert gewesene Sachen sowie für Räumungsgut.
Zusammenstellung von Rechtsprechung und Literatur.
Für Interessierte: Bitte Link anklicken:
http://www.paschold.us/verwahrungsende- ... aenger.htm
Verwahrungsende - § 171 GVGA = Kosten - Drittempfänger-
Moderator: Petra Bausch