Verwahrungsende - § 171 GVGA = Kosten - Drittempfänger-

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Verwahrungsende - § 171 GVGA = Kosten - Drittempfänger-

Beitrag von Anonymous »

Verwahrungsende - § 171 GVGA = Kosten - Drittempfänger-

geltend für freigegebene Pfandstücke oder nur sequestriert gewesene Sachen sowie für Räumungsgut.

Zusammenstellung von Rechtsprechung und Literatur.

Für Interessierte: Bitte Link anklicken:

http://www.paschold.us/verwahrungsende- ... aenger.htm
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