Fragen zur Praxis eines möglichen Bewerbers

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Fragen zur Praxis eines möglichen Bewerbers

Beitrag von Anonymous »

Hallo,

grundsätzlich bin ich an dem Beruf interessiert. Jedoch habe ich noch ein paar Fragen, wie den die Praxis aussieht, bevor ich meine Berwerbung losschicke.

Ich habe u.a. die Seite des OLG Celle (ich komme aus Nds.) gelesen. Dort steht, dass der GV sein Büro und evtl. einen "Helfer" selbst aus einer Art "Provision" zu zahlen hat. Damit hätte man ja ein finanzielles Risiko wie ein Selbständiger zu tragen. D.h. für mich, wenn man nicht genug eintreibt, kann ein Monat auch mal im Minus ausgehen. Ist das so richtig verstanden?

Wie muss ich mir die Arbeitszeiten vorstellen? Ich meine nicht von 8 - 16 Uhr, sondern z.B. die Wochenarbeitszeit. Die liegt dann auch bei 40+ ohne das es einen Ausgleich gibt?

Dann habe ich noch gelesen, dass man wohnortnah eingesetzt wird. Also evtl. im eigenen Ort?


Vielen Dank schon einmal und beste Grüße...
Theo Seip
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Registriert: Do 24. Feb 2005, 17:35

AW: Fragen zur Praxis eines möglichen Bewerbers

Beitrag von Theo Seip »

Unter nachfolgendem Link finden Sie die Ausbildungsbestimmungen für den Gerichtsvollzieherdienst und die dafür notwendigen Voraussetzungen:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_an ... #det214863

Am besten lesen Sie sich diese einmal durch und stellen Sie fest, ob Sie die dort genannten Voraussetzungen erfüllen. Wenn das der Fall ist, müssten Sie sich bereits im Justizdienst befinden. Ggf. sollten Sie sich dann einmal mit einem Gerichtsvollzieher an ihrem Dienstort unterhalten und sich die gestellten Fragen von ihm beantworten lassen.
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Anonymous

AW: Fragen zur Praxis eines möglichen Bewerbers

Beitrag von Anonymous »

Hallo,

beim OLG Celle - ich komme ja aus Niedersachsen, habe aber kein Forum für Nds. gefunden - steht folgendes:

...
Zur Gerichtsvollzieherausbildung kann zugelassen werden, wer

eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert hat ...


Ich bin kein Beamter, würde aber diese Voraussetzungen erfüllen.

Ich möchte auch keinen Detailbericht, ein "Ja, so ist es" oder "Nee, falsch verstanden" würde mir schon etwas weiterhelfen!

Danke!
Norbert Coenen
Neuer Benutzer
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Registriert: Do 27. Jan 2005, 10:33

AW: Fragen zur Praxis eines möglichen Bewerbers

Beitrag von Norbert Coenen »

Hallo,

so einfach ist das nicht. Grundsätzlich können Fragen zur Zulassung nur von niedersächsischen (Justiz-)Stellen beantwortet werden. Ein Anruf beim OLG Celle dürfte doch möglich sein. Und wie Herr Seip bereits anmerkte: über das örtliche Amtsgericht nach einem Gerichtsvollzieher/einer Gerichtsvollziehrin fragen und dort anrufen und die praktischen Unklarheiten erörtern.

Viel Erfolg

Norbert Coenen
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