Räumungsobjekt nicht genau angegeben

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Räumungsobjekt nicht genau angegeben

Beitrag von Anonymous »

Vor dem Familiengericht wurde folgender Vergleich geschlossen:

unter Punkt 4: der Antragsteller verpflichtet sich, dass Wohnhaus in ....heim (Ort) bis spätestens 15.01.05 geräumt an die Antragsgegnerin herauszugeben.

Weitere Angaben zur Straße und Hausnummer wurden nicht gemacht.
M.E. ist der Vergleich in Bezug auf das Grundstück inhaltlich ungenügend bestimmt.

Nach OLG München in DGVZ 99, S 56ff sollten zumindest Flur/Flurstück diese Angabe enthalten.

Ich bitte um Meinungen.

Deginther
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