Räumungsgut: zum Verwertungstermin beantr Betreuer EInstst

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Räumungsgut: zum Verwertungstermin beantr Betreuer EInstst

Beitrag von Anonymous »

Folgender Fall aus dem Alltag:
Der GV führt die Räumung durch, die Schuldnerin wird während der Räumung aus gesundheitlichen Gründen in die Klinik eingeliefert. Die Räumung wird abgeschlossen (Vollstreckungsschutzantrag zurückgewiesen). Das Räumungsgut wird eingelagert, die Schuldnerin ist mit unbekanntem Aufenthalt aus der Klinik entlassen. Nun steht gestern –die 2 Monate Lagerfrist f.d. Räumungsgut sind am 10.6.05 abgelaufen- die Verwertung um 14.00 Uhr im Rahmen der Räumungsgutversteigerung an.
Um 10.00 Uhr meldet sich die Betreuerin und bittet um Vertagung, da sie nicht beurteilen kann, welche Sachen sie f.d. Schuldnerin herausbegehren will und welche nicht, da noch unklar ist, ob die Betreute Schuldnerin ins Heim muss oder nicht.
Der GV lehrt die Vertagung ab, Betreuerin stellt hierauf Antrag auf Einstellung der Verwertung beim Vollstreckungsgericht. Entscheidung des Gerichts bis zum Termin nicht gefallen.

Was tun, sprach Cäsar? Verwerten/vernichten (Lagerkosten können dem Gl wg Fristablauf der Ausschlussfrist nicht aufgebürdet werden, der Staatskasse wohl auch nicht).

Bleibt –bei mE zu erwartender Ablehnung des Schutzantrages- der Betreuerin doch nur, die Sachen herauszufordern, selbst Lagervertrag zu schließen und danach wie notwendig mit den Sachen zu verfahren.
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