2006 Forderung beglichen, kein Beleg vorhanden, was tun ?

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

2006 Forderung beglichen, kein Beleg vorhanden, was tun ?

Beitrag von Anonymous »

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand helfen, ich wäre ihm jedenfalls sehr dankbar .

Ich habe bereits durch einen Gerichtsvollzieher eine überzahlte Ausbildungsförderung (BAföG) in voller Summe beglichen, nun fehlt mir dazu der Beleg .

Nun hatte ich nach Jahren wieder Post im Briefkasten mit dieser Zahlungsaufforderung.

Wie kann ich nun nachweisen das ich schon gezahlt habe ???
Kann ich das beim Gericht beantragen?
Wo werden die Daten hinterlegt , das eine Zahlung stattgefunden hat??


Ich hoffe mir kann jemand helfen :)


LG Angela:confused:
Dingo
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AW: 2006 Forderung beglichen, kein Beleg vorhanden, was tun ?

Beitrag von Dingo »

Hi Angela,

nehm' doch einfach Kontakt mit dem GVZ auf, der Dich angeschrieben hat. Vielleicht kann dieser auf Grund eines Eingangsstempel auf dem Titel feststellen, welcher GVZ seinerzeit damit betraut war. Dieser könnte evtl. feststellen, ob die Akte von damals noch irgendwo liegt und was damals gelaufen ist. Es ist galt doch schon lange her. Aber "Dein" Gerichtsvollzieher weiß vielleicht auch noch Rat. Viel Glück.:)
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