Wie pfänden?

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Wie pfänden?

Beitrag von Anonymous »

Hallo,
ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung, aber die Adressen der Schuldner sind mir nicht bekannt. Dies kam so: Ich habe gegen eine GbR und deren beiden Inhaber geklagt. Das Gericht hat die GbR "vergessen" und die Ladung nur den beiden Inhabern zugestellt. Beim Gütetermin war kein Schuldner erschienen. Das Gericht stellte jedoch ihren Fehler fest und wollte neu laden. Ich wollte jedoch die Chace eines Versäumnisurteils nutzen und zog die Klage gegen die GbR zurück.

Ich habe die Adresse der GbR (ein kleiner Ort) und deren Bankverbindung.
Nun sehe ich zwei Möglichkeitgen der Pfändung:
1. Ich schicke die Gerichtsvollzieherin zur GbR, lasse die Privatadressen der beiden Inhaber ermitteln und dann dort pfänden lassen. Wären dies zwei Aufträge oder kann ich die Gerichtsvollzieherin bitten, ggf. den Auftrag an einem Kollegen weiterleiten (lassen) falls das gleiche Amtsgericht zuständig ist?
2. Da die Firma in einem kleinen Ort sitzt und ich vermute, daß viele Inhaber aus Einfachheitsgründen ihr Privatkonto bei der gleichen Bank haben wie das Firmenkonto, schicke ich einfach auf Verdacht eine Pfändung an die entsprechende Bank.

Sind meine Überlegungen so richtig, was sollte ich noch beachten, habe ich was übersehen, gibt es weitere Möglichkeiten? Was wäre zu empfehlen?

Vielen Dank!
Jürgen
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