Beseitigung einer unwirksamen eidesstattlichen Versicherung

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Beseitigung einer unwirksamen eidesstattlichen Versicherung

Beitrag von Anonymous »

Der Gerichtsvollzieher hat vor Ablauf der 3-Jahresfrist der Schuldnerin erneut eine eidesstattliche Versicherung gem. §§ 807, 900 ZPO abgenommen und dem Amtsgericht zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis übermittelt. Dabei fiel auf, daß das Schuldnerverzeichnis bei Eintragung der eV wissentlich unrichtig würde, da die zweite eV vor Fristablauf unwirksam sein muß. Muß das Amtsgericht diese (m E. an sich unwirksame, weil unzulässige) eV eintragen und daurch wissentlich das Schuldnerverzeichnis unrichtig werden lassen? Welche Möglichkeiten gäbe es, die eV aufzuheben? Ist eine Aufhebung von Amts wegen möglich oder nur auf Rüge einer Partei? Wer wäre für die Aufhebung ggfs zuständig- wie früher der Rechtspfleger oder nun der Richter? Leider schweigen sich die gängigen Kommentare zu diesem Thema aus... Wer kann helfen?
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