Vergleich - Wann ist der Betrag fällig ?

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Vergleich - Wann ist der Betrag fällig ?

Beitrag von Anonymous »

Vergleich vor dem Arbeitsgericht am 21.02.05
Beide Parteien sind durch Anwälte vertreten. Der Gläubiger hat einen Bruttolohn und eine Abfindung zu zahlen.
Am 30.03.05 erhält der Vertreter des Schuldners (Arbeitgeber) eine schriftliche Zahlungsaufforderung der Schuldner-Vertreters
mit einer Fristsetzung zum 09.04.05 und dem Ansatz einer Gebühr für die Aufforderung von € 150,08
Erst am 07.04.05 wird der Vergleich zugestellt.
Der Bruttolohn wurde bereits am 22.02.05 nach Abrechnung an die Gläubigerin direkt bezahlt.
Die Abfindung am 07.04.05 (Eingang) an den Gläubiger-Vertr.
Trotzdem erteilt dieser am 07.04.05 (vor Ablauf der von ihm gesetzen Zahlungsfrist) einen Vollstreckungsauftrag.

Nachdem mir die Zahlungen nachgewiesen wurden, habe ich die Vollstreckung eingestellt und die Kosten von Glbg-Vertr. erhoben.
Nun widerspricht dieser der Einstellung und macht die Gebühr für die Aufforderung vom 30.03.05 geltend, mit der Begründung
die Forderung(en) aus dem Vergleich wären sofort mit Abschluss fällig gewesen und der Schuldner (Arbeitgeber) hätte sich am 30.03.05 - vor der Zustellung des Vergleichs - bereits im Verzug befunden.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Siehe BGH, Beschluss vom 10.10.2003 -IXa ZB 183/03 und Beschluß vom 18.7.03 IXa ZB 146/03. Dort ist der geschilderte Fall wohl schon entschieden.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Danke für den Hinweis. Habe mir die Entscheidung besorgt.
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