Definition "Justizaufträge" ?

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Definition "Justizaufträge" ?

Beitrag von Anonymous »

In Niedersachsen gibt es seit einiger Zeit keine Gerichtskassen-auch nicht im weiteren Sinne- mehr ,sondern nur noch eine durch bes. VO bestimmte Vollstreckungsbehörde ("NLBV Aurich").Wie sich jetzt herausgestellt hat,erfolgt die statistische Zählung der "Kassenaufträge" seit dem sehr unterschiedlich.Z.T. wird die Auffassung vertreten,ausschlaggebend sei die Rechtsnatur der Forderung,sodass z.B. Aufträge zur Beitreibung von Gerichtskosten weiterhin als "JL"-Sachen zu erfassen wären.Die Gegenmeinung stellt darauf ab,ob der Auftrag von einer Justizbehörde erteilt wurde (z.B. StA,Gericht und "echte"Gerichtskassen anderer Bundesländer) und zählt alle anderen JBeitrO-Aufträge als reguläre DR II-Sachen.Ich neige zur letztgenannten Meinung.
Zwischenbemerkung :
Prinzipiell halte ich die besondere Zählung als JL-Auftrag für überkommen,da diese Aufträge im Innen- wie im Aussendienst denselben Aufwand erfordern wie sonstige Aufträge (es sind meistens "Kombiaufträge" ,Ratenzahlung wird praktiziert und auch Vorpfändungen sind nach § 6 JBeitrO inzwischen möglich).
Ich habe daher schon vor einiger Zeit die Abschaffung dieser Zählweise angeregt - aber solange die Justizverwaltungen daran festhalten sollte zumindest einheitlich erfasst werden.

Meine Frage an die Praxis lautet :
Gibt es in anderen Bundesländern,die auch keine "echten" Gerichtskassen mehr haben,Erlasse o.ä.,die sich mit der Frage beschäftigen,was als "JL"-Sache anzusehen ist und was nicht ?

Da die Frage ein Thema auf der nächsten Fortbildungsveranstaltung für Prüfungsbeamte im Juli 2005 werden könnt bestünde die Möglichkeit,auf dieser Schiene eine einheitliche Handhabung herbeizuführen.

Joachim Paul
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

ZITAT:Prinzipiell halte ich die besondere Zählung als JL-Auftrag für überkommen,da diese Aufträge im Innen- wie im Aussendienst denselben Aufwand erfordern wie sonstige Aufträge (es sind meistens "Kombiaufträge" ,Ratenzahlung wird praktiziert und auch Vorpfändungen sind nach § 6 JBeitrO inzwischen möglich).
Ich habe daher schon vor einiger Zeit die Abschaffung dieser Zählweise angeregt - aber solange die Justizverwaltungen daran festhalten sollte zumindest einheitlich erfasst werden.

Herzlichen Dank für die Schützenhilfe. Sie haben natürlich vollkommen recht. Allerdings werden die Justizverwaltungen nicht auf Ihre Vorschläge eingehen, da die unterschiedliche Pensenbewertung zwischen ZWV und J bisher ein willkommenes Mittel war, die tatsächlichen Belastungen herunterzurechnen.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Nach dem JMS (Bayern) vom 3.6.2002 -Gz. 5111- IV- 801/00- heisst es unter
4.) Zählweise von Aufträgen der Behörden auf Abnahme der eV:

"Von Behörden erteilte Aufträge werden nach den selben Kriterien erfasst und b e w e r t e t , wie die Aufträge privater Gläubiger".

Eine ähnliche Feststellung findet sich nunmehr ( seit der 10. Ergänzungslieferung GVO 7.03) in der Ausfüllanleitung
Nr. 1 Abs. 5 zu DR II (= GV1 a - § 65 Nr. 1 GVO). Ich gehe davon aus, dass diese Regelung für all ein Nr. 1 der Ausfüllanleitung geregelten Fälle gilt, also auch für die Zwangsvollstreckungsaufträge der Behörden?
Sollte die Regelung nur für die in Abs. 4 genannten Fälle (z.B. EV-Verfahren etc.) gelten, so hätte man diese Regelung ja in Abs. 4 mitaufgenommen und nicht einen neuen Absatz 5 hinzugefügt. Im JMS heisst es ausdrücklich, dass ein neuer Abs. 5 eingefügt wird.

Ich gehe daher davon aus, dass auch GV 12 noch entsprechend geändert wird?? Haben nur die Formblattsachbearbeiter die Änderung nicht mitbekommen oder
liegt nur ein redaktioneller Fehler vor und man wollte die Regellung tatsächlich eigentlich nur in Abs. 4 einfügen und damit klarstellen, dass EV-Auträge immer als solche gezählt werden und nicht als "J" ?
Gerechtfertigt wäre eine einheitliche Zählweise inzwischen sicherlich, da der Arbeitsaufwand beim Gerichtsvollz. praktisch gleich ist. Aber ob man derartige Sachen noch vor der Privatisierung ändert? Meine bisherigen Versuche eine Änderung zu erreichen sind nämlich bisher mangels Unterstützung bzw. Interesse gescheitert.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Definition nach den ehemals preußischen Verhältnissen. Nachstehenden Link anklicken:

http://www.paschold.us/JL-Sachen-unters ... raegen.htm

10.05.05WP
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