Das leidige Thema Hausverwaltung und Schlüsseldienst

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Das leidige Thema Hausverwaltung und Schlüsseldienst

Beitrag von Anonymous »

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Wird das bei euch auch immer mehr, dass die Hausverwaltungen / Gläubiger ihren eignenen Schlüsseldienst mitbringen?

Ich habe damit mehrfach schlechte Erfahrungen gemacht (lange Wartezeit und sehr unprofessionell). Wie steht ihr dazu?

Ist es bei euch häufig oder eher selten das der Schlosser von Gläubiger-Seite oder Hausverwaltung mitgebracht wird?
Wird es nach eurem Gefühl immer mehr, oder bleibt es gleich, dass ihr euern eigenen Schlosser mitbringt?

Bitte teilt mir doch eure Meinungen dazu mit.

Liebe Grüße
Wicky
Anonymous

AW: Das leidige Thema Hausverwaltung und Schlüsseldienst

Beitrag von Anonymous »

Der Gerichtsvollzieher kann wie bei der Räumung grundsätzlich einen Schlüsseldienst des eigenen Vertrauens zuziehen, soweit dieser nicht deutlich teurer ist als der vom Gläubiger angebotene bezw. bereitgestellte. Das ergibt sich schon daraus, dass der Gerichtsvollzieher
verantwortlich für die Sachgemäße Durchführung ist und eventuell bei Schäden auch eine Haftung des Landes eintritt.
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