Räumung Dritter Titelnotwendigkeit bei Zwangsverwaltung

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

Antworten
Anonymous

Räumung Dritter Titelnotwendigkeit bei Zwangsverwaltung

Beitrag von Anonymous »

Räumung Dritter bei Zwangsverwaltung – gesonderter Titel erforderlich
Der Anordnungsbeschluss und die allgemeine Ermächtigung nach § 150 II ZVG berechtigten den Zwangsverwalter nicht, einen Mitbewohner des Schuldners zwangsweise aus der von ihm bewohnten Wohnung zu räumen. Bewohnt der Sohn der Schuldnerin die Wohnung mit, so hat der Sohn nach der Verkehrsauffassung einen eigenen Besitzwillen, zur zwangsweisen Räumung ist ein –gesonderter- Räumungstitel erforderlich.
LG Heilbronn – 1T 308/04 in Rpfleger 2005 H 3 S 154

s.Webinfo unter http://5376.rapidforum.com/topic=100883039841, http://5376.rapidforum.com/topic=100882849764
s.a. NL ZWV Nr 13, 24 S 6, 27 S 9, 29 S 8
Antworten