Nochmal Einigungsgebühr

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Nochmal Einigungsgebühr

Beitrag von Anonymous »

Hallo!

Folgender Fall liegt mir vor:

Der Schuldner hat 2002 die eid. Vers. abgegeben. Er hat im Dezember 2004 mit dem Gl.V. einen Ratenzahlungsvergleich geschlossen. (200 EUR-Raten). Im Februar 2005 tritt der Schuldner an mich heran und will alle seine Forderungen an mich zahlen, damit die Schufalöschung vollzogen werden kann. Der RA setzt für diesen Ratenzahlungsvergleich eine Gebühr (ca. 1800 EUR) an. M. E. erhält er die Gebühr nicht.

Wann entsteht die Einigungsgebühr? (M. E. nur im Vorverfahren zur Abwendung eines Titels) Hier liegt ein Titel vor.

Gibt es schon Entscheidungen zu meinem Fall?

Viele Grüße
Werner Paffen
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

http://5376.rapidforum.com/posting=58310354721158000
zum Ratenzahlungs- und
Teilzahlungsvergleich in der ZWV

dort akutell zu BRAGO 23 -allerdings als Vergleich, der das streitige Verfahren abschießt

vom 1.3.05
BGH-Entscheidung
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