Hallo Kollegen und Kolleginnen

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Hallo Kollegen und Kolleginnen

Beitrag von Anonymous »

fange nun dieses jahr im dezember vorbereitungsdienst/gerichtsvollzieherlaufbahn als aufstiegsbeamtin.
was ich leider nicht finden kann, was mir auch verständlich ist, was ein gerichtsvollzieher im jahr bzg. monatlich vergütet bekommt. ich weiß, dass es grundbezug gibt - soweit sogut, dazu kommt die vollstreckungsvergütung und büroentschädigung, außerdem wegegelder etc. pp. aber nach erhalt des ganzen und abzüglich der monatlich vorausgehenden kosten - was bleibt unterm strich? mir ist klar, dass es vom bezirk zu bezirk und auch vom gerichtsvollzieher zu gerichtsvollzieher unterschiedlich ist, aber was hat man netto monaltich zu verfügung??:confused: auf nachfrage bei einigen gv war die antwort: wird schlecht bezahlt und 60 std. die woche gearbeitet. die antwort eines anderen lautete: wird gut bezahlt und wer 60 std. arbeitet, der kann nicht organisieren. ich will doch bloß nur eine antwort haben - bzw. nur die zahl: von bis oder durchschnitt.
Burkhart Mathey
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AW: Hallo Kollegen und Kolleginnen

Beitrag von Burkhart Mathey »

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,
unter dem Strich bleibt Ihnen nur die Besoldung eines Beamten des mittleren Justizdienstes und eine Vollstreckungsvergütung in begrenzter Höhe.
Anonymous

AW: Hallo Kollegen und Kolleginnen

Beitrag von Anonymous »

Burkhart Mathey hat geschrieben:Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,
unter dem Strich bleibt Ihnen nur die Besoldung eines Beamten des mittleren Justizdienstes und eine Vollstreckungsvergütung in begrenzter Höhe.
und wieviel ist es denn? genau solche antworten kommen dann immer. können Sie mir vielleicht die Beträge nennen im Durchschnitt?:confused:
Anonymous

AW: Hallo Kollegen und Kolleginnen

Beitrag von Anonymous »

Das ganze gällt dann in den mittleren Beamtendienst.
Dazu gibt es genügend Tabellen mit der Besoldung/Bezahlung.
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