Zustellungskosten nicht gezahlt

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Zustellungskosten nicht gezahlt

Beitrag von Anonymous »

Erstellt von Paul Josef Knipp am 09. Januar 2005 um 20.58 Uhr:

Am 01.04.04 erfolgte die ZU eines Pfüb´s. an Drittsch. + Sch. Mit Schreiben vom 06.04.04 wurde der zugest. Pfüb. d. Gl-V. in Chemnitz per Zahlungsaufforderung übersandt. Erinnerung GL-V. an Kostenzahlung m. Schr. v. 20.05.04. Zahlungsaufforderung an Gl. in Krefeld m. Schr. v. 26.06.04. Antrag v. 21.07.04 an AG Krefeld auf zwangsweise Einziehung v. 25,65 Euro. Sachstandsanfrage v. 19.12.2004 an AG Krefeld. Antwort: Sch. verweigert die Durchsuchung - ein Antrag auf Erlass eines Beschl. gem. § 758 a ZPO wird unter 75,00 Euro nicht gestellt. Beitreibung eingestellt!
Vielen Dank Herr Sachgebietsleiter.



Erstellt von OGV Tisch am 15. Februar 2005 um 11.51 Uhr:

Kommentar zu: Zustellungskosten nicht gezahlt gesendet von Paul Josef Knipp am 09. Januar 2005 um 20.58 Uhr:

Finde ich sehr ärgerlich. Auch bei Kostenrechnungen unter 25 Euro kann mann generell keinen Vollstreckungsauftrag erteilen, Ausnahme, wenn mehrere Aufträge gegen den Kostenschuldner voliegen, kann man vergessen. Ich halte das für sehr unbefriedigend, da sich sehr viele Kostenrechnungen unter 25 Euro bewegen. Bei Gläubigern die nur einmal auftauchen bin ich doch der Depp.Gruß Tisch
Anonymous

AW: Zustellungskosten nicht gezahlt

Beitrag von Anonymous »

Frage ist nicht uninteressant.

Wenn eine Festsetzung + Beitreibung nicht erfolgt, könnte ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage (!) bestehen.

Kommt das bei GVern häufiger vor?

Besteht hier entsprechender bundesweiter Bedarf?

Immerhin würden durch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung des GV gegenüber dem Gl als Schu des GV so viele Gebühren anfallen, dass DANN die Abnahme der EV nicht mehr rechtsmißbräuchlich wäre.

RA Schneider: schneider@schneider-legal.de
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AW: Zustellungskosten nicht gezahlt

Beitrag von Anonymous »

RASchneider hat geschrieben:Frage ist nicht uninteressant.
Wenn eine Festsetzung + Beitreibung nicht erfolgt, könnte ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage (!) bestehen.
Gläubiger der Kosten ist aber das Land. Die Beträge werden dem GV erst nach dem Einzug überlassen.
Kommt das bei GVern häufiger vor?
Leider ja, die Zahlungsmoral vieler Anwälte ist schlecht. Hinzu kommt, dass letztendlich nicht der Anwalt sondern der Gläubiger selbst haftet und die Beitreibung gegen diesen erfolgen muss. [/QUOTE]
Immerhin würden durch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung des GV gegenüber dem Gl als Schu des GV so viele Gebühren anfallen, dass DANN die Abnahme der EV nicht mehr rechtsmißbräuchlich wäre.
Das scheitert wohl daran, dass das Land als Gläubiger der Kosten kein Interesse an einer Beitreibung hat. Schließlich schwimmen alle Bundesländer geradezu in Geld .
Anonymous

AW: Zustellungskosten nicht gezahlt

Beitrag von Anonymous »

In Bayern erfolgt nach den Nr. 3 Erg-DB-GvKostG zu Nr. 9 Abs. 2 DB-GvKostG eine Betreibung in das bewegliche Vermögen auch dann, wenn die
mitgeteilten Beträge geringer als 25 Euro sind.
Die zitierte Bekanntmachung trat am 1.Mai 2001 in Kraft und besteht weiterhin.
Anonymous

AW: Zustellungskosten nicht gezahlt

Beitrag von Anonymous »

Richtig, die Anweisung besteht in BY weiter,

nur die Praxis sieht anders aus,

denn die LJK hält sich nicht daran,
alles was dort getan wird, ist den Kostenschuldner anzuschreiben.
Unter 25 € aber erfolgt dann tats,. eine Beitreibung nicht.

Deshalb liegen einige engag. GV mit der LJK und deren Dienstaufsicht ja auch im Clinch (bis zum BaySTMJ, das die Problematik natürlich selten wahrhaft zu erkennen willens ist - kann belegt werden).
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