Falsche Angaben in EV?

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Falsche Angaben in EV?

Beitrag von Anonymous »

Ein Schuldner legt die Eidesstattliche Versicherung ab und gibt darin an, er verfüge über keinerlei Einkommen oder Vermögen, er sei erwerbsunfähig und hätte auch keine Wertgegenstände verschenkt.

Mehrere der in der EV gemachten Angaben sind falsch. Z.B. wurde ein Grundstück kurz vor Abgabe der EV veräußert und ein Ladenlokal wird im Namen des Schuldners geführt, wobei er sich im Gewerbemelderegister abgemeldet hat. Auch ein Kontostand von 0,00 € ist nicht plausibel.

Macht es aus Sicht des Gläubiges Sinn den Gerichtsvollzieher zu beauftragen? Nimmt der Gerichtsvollzieher die Angaben in der EV einfach hin?

Wenn der Gläubiger den Gerichtsvollzieher z.B. zu einem Ladenlokal schickt, wo der Schuldner an der Eingangstür als Inhaber geführt wird, aber nicht mehr im Gewerbemelderegister steht (sondern ein Verwandter), wie verhält sich dann der Gerichtsvollzieher? Darf er z.B. den Inhalt der Registrierkasse pfänden, weil der Laden augenscheinlich dem Schuldner gehört, oder nimmt er dem Augenschein widersprechende Angaben aus der EV oder dem Gewerbemelderegister hin, welche der Schulder evt. anführt?
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