Vollstreckbarer Titel ...Eidesstattliche V.

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Vollstreckbarer Titel ...Eidesstattliche V.

Beitrag von Anonymous »

Die Kaution von August 08 über 600 Euro steht noch aus. Mein Gerichtsvollzieher
war für mich ohne Erfolg unterwegs. Der Schuldner hat eine e.V. am 6.10.08
geleistet. Ich bin mir aber sicher er hat eine Eigentumswohnung die zum Verkauf
steht und er hat Arbeit. Was bringt mir als Gläubiger ein Vermögensverzeichnis ?
Es gibt doch Kontopfändungen .....unter welchen Voraussetzungen kann ich sowas machen lassen und wie geht das....um an mein Geld zu kommen.
Anonymous

AW: Vollstreckbarer Titel ...Eidesstattliche V.

Beitrag von Anonymous »

Wenn Du weißt wo "Dein" Schuldner genau arbeitet bzw. bei welcher Bank er sein Konto hat, kannst Du per Pfändungs- und Überweisungsbeschluß Gehalt bzw. Konto pfänden: Entweder Vordruck im Schreibwarenladen erstehen und selbst ausfüllen oder von der Rechtsantragstelle Deines Gerichts ausfüllen lassen.
Wenn der Schuldner wirklich eine Eigentumswohnung hat, kannst Du -ob sie nun zum Verkauf steht oder nicht - das Teil auch zwangsversteigern lassen.
Antrag nimmt Dir auch wieder die Rechtsantragstelle auf.
Aber immer alle Belege Deiner bisherigen Kosten in dieser Sache beifügen.
Gruß
Meisselchen :D
Anonymous

AW: Vollstreckbarer Titel ...Eidesstattliche V.

Beitrag von Anonymous »

P.S.:
Voraussetzungen gibt es übrigens keine. Du kannst Dir die "Pfändungsmethode" auswählen, von der Du Dir am meisten Erfolg versprichst, denn Du bist "Herr des Verfahrens" :cool:
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