Versteigerung aus Räumung / Vermieterpfandrecht

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Versteigerung aus Räumung / Vermieterpfandrecht

Beitrag von Anonymous »

Hallo Kollegen,

ich habe einen Auftrag zur Versteigerung des Inventars einer geräumten Wohnung, an der komplett das Vermieterpfandrecht geltend gemacht wurde vorliegen.
Mein Problem: Unter den zu versteigernden Gegenständen (Mengen von Ikea Regalen) befinden sich diverse Bücher (Auktionsbücher etc.) und eine Comic-Sammlung (angeblich Liebhaberstücke). Wer bestimmt das Mindestgebot bzw. den Wert der zu versteigernden Gegenstände? Kann, oder muss der Gläubiger den Wert bestimmen, oder habe ich den Wert zu bestimmen und müßte ggf. (hinsichtlich der Comic-Sammlung) einen Sachverständiger hinzuzuziehen? --Nach GVGA sind die Schätzpreise nur auf besonderes Verlagen in das Verzeichnis aufzunehmen.
Der Schuldner ist nun im Ausland (Österreich) wohnhaft. Wie ist die Androhung der Verwertung nach § 1234 I BGB zuzustellen?
Der Gläubiger hat zudem beantragt den Erlös zu hinterlegen. M.E. ist der Erlös (sofern es überhaupt einen geben sollte) an den Gläubiger Vertreter auszuzahlen und die Versteigerung, sobald der Erlös zur Befriedung des Gläubigers und der Kosten reicht, einzustellen.. . Wie seht Ihr das?

Viele Fragen... .
Anonymous

AW: Versteigerung aus Räumung / Vermieterpfandrecht

Beitrag von Anonymous »

Der Auftraggeber hat in diesem Fall eine komplette Liste der zur Versteigerung kommenden Objekte einschließlich des jeweiligen Mindestgebotes zu übergeben. Die einzelnen Objekte sollen auch mit der entsprechenden Nummer der Liste versehen sein.
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