Frage zu GVZ Rechnung

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Frage zu GVZ Rechnung

Beitrag von Anonymous »

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich habe einen GVZ zwei Mal mit der Vollstreckung (1x Urteil am 02.11.08, 1x KFB 15.01.09) zu verschiedenen Zeiten beauftragt.

Der Schuldner war bis Mitte März 2009 in der Klinik, so dass beide Aufträge am 24.03.2009 auf einmal erledigt wurden. Der Schuldner hat dann die eV abgegeben.

Der GVZ berechnet nun 2x die folgenden Gebühren:
KV 2650, Abnahme eV, 30,00 €
KV 604, n. erl. Amsthandlung 200 pp, 12,50 €
KV 700, Schreibauslagen, 1 €
KV 711 Wegegeld, € 2,50
KV 713, Auslagenpauschale, € 8,50

Meine Frage: Kann der GVZ die Abnahme der eV, die nicht erl. Amtshandlung und das Wegegeld 2x berechnen, obwohl er nur 1x hingefahren und auch nur 1x die eV abgenommen hat?

Er behauptet, dass nach § 3 II GVKostG bei zwei Aufträgen die Gebühren doppelt anfallen, stimmt das?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Anonymous

AW: Frage zu GVZ Rechnung

Beitrag von Anonymous »

ja, leider. Das gleiche passiert auch, wenn man in einem Auftrag 2 Titel (z. B. Urteil und Kfb) mitschickt. Da muß man aufpassen. :mad:
Ich hätte an Ihrer Stelle sowieso erst abgewartet, was der erste Kombi-Auftrag bringt.
Allenfalls bei den Wegekosten und übrigen Nebenkosten hätte ich Einwendungen erhoben, weil diese tatsächlich nicht doppelt angefallen sind.
Anonymous

AW: Frage zu GVZ Rechnung

Beitrag von Anonymous »

Es handelt sich tatsächlich um zwei Aufträge, denn die Aufträge sind nicht gleichzeitig gestellt. Pro Auftrag fallen Wegegeld (KV 711) und allgemeine Auslagenpauschale (KV 713) an.
Wie celes01 hätte ich erst abgewartet, was der erste Kombi-Auftrag bringt.

Es handelt sich aber um einen Auftrag, wenn diesem mehrere Titel mehrere Vollstreckungstitel beigefügt sind.
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