Schaffung der Voraussetzungen des § 807 Abs 1 Nr. 4 ZPO

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Schaffung der Voraussetzungen des § 807 Abs 1 Nr. 4 ZPO

Beitrag von Anonymous »

Ich stelle regelmäßig isolierte Vollstreckungsaufträge, beantrage darin aber bereits, die Voraussetzungen des § 807 Abs. 1 Nr. 4 ZPO zu schaffen.

In 90 % der Fälle erhalte ich anschließend ein Protokoll, in dem festgehalten ist, dass die Vollstreckung mit der erforderlichen Frist angekündigt wurde und demnach die Voraussetzungen zur Abgabe der eV vorliegen.

Einige wenige Gerichtsvollzieher verweigern jedoch diese Ankündigung und verlangen stattdessen die Vorlage einer Durchsuchungsanordnung. Sie sagen, die Voraussetzungen zur eV müssten nur bei Vorlage eines Kombi-Auftrages geschaffen werden.

Gibt es zu dieser Problematik Entscheidungen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Anonymous

AW: Schaffung der Voraussetzungen des § 807 Abs 1 Nr. 4 ZPO

Beitrag von Anonymous »

Sicher. Es wurde alles schon mal entschieden. Mal so und mal so.
Und wenn man Pech hat mal anders. Der Gerichtsvollzieher wird
schon wissen, nach welcher Entscheidung oder Auffassung er handelt.
Ansonsten kann man ja nach § 766 ZPO Erinnerung einlegen.
Dann kann dann nochmal einer darüber entscheiden ob der GV den Weisungen
des Gläubigers nachkommen muss, WIE er die Voraussetzung zur Verpflichtung des Schuldners zur Abgabe der EV zu schaffen hat,
oder es seiner freien Entscheidung als unabhängiges Organ der Rechtspflege
obliegt, hier den eigenen Weg zu gehen. Viele verwechseln den
Gerichtsvollzieher mit einem ferngesteuerten Spielzeugauto...brumm brumm..
Viel Glück..!
Anonymous

AW: Schaffung der Voraussetzungen des § 807 Abs 1 Nr. 4 ZPO

Beitrag von Anonymous »

Dazu gibt es tatsächlich etliche Entscheidungen:

Pro Verpflichtung zur Schaffung der Voraussetzungen
Es gehört zu den Amtspflichten des Gerichtsvollziehers, dem Schuldner, den er bei versuchter Vollstreckung nicht angetroffen hat, die weitere Vollstreckung mit einer Frist von mindestens 2 Wochen anzukündigen, um, falls der Schuldner erneut nicht angetroffen wird, die Voraussetzungen für das von der Gläubigerin beantragte Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu schaffen.
LG Lüneburg, Beschl. v. 5. 8. 1999 – 6 T 49/99 – DGVZ 2000, 25


Contra Verpflichtung zur Schaffung der Voraussetzungen
Zur Ankündigung der Vollstreckung mit einer Frist von 2 Wochen im Sinne des § 807 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist der Gerichts-vollzieher nur verpflichtet, wenn ihm mit dem Sachpfändungsauftrag zugleich der Auftrag zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erteilt ist und der Schuldner bei wiederholt versuchter Vollstreckung nicht angetroffen wurde.
LG Wiesbaden, Beschl. v. 24. 9. 1999 – 4 T 596/99 – DGVZ 2000, 91
LG Tübingen, Beschl. v. 3. 5. 2000 – 5 T 119/2000 – DGVZ 2000, 120
LG Kassel, Beschl. v. 18. 8. 2000 – 3 T 437/2000 DGVZ 2000, 170
LG Münster, Beschl. v. 25. 1. 2001 – 5 T 1111/2000 – DGVZ 2001, 76
Anonymous

AW: Schaffung der Voraussetzungen des § 807 Abs 1 Nr. 4 ZPO

Beitrag von Anonymous »

Gläubiger hilflos hat geschrieben:Ich stelle regelmäßig isolierte Vollstreckungsaufträge, beantrage darin aber bereits, die Voraussetzungen des § 807 Abs. 1 Nr. 4 ZPO zu schaffen.

In 90 % der Fälle erhalte ich anschließend ein Protokoll, in dem festgehalten ist, dass die Vollstreckung mit der erforderlichen Frist angekündigt wurde und demnach die Voraussetzungen zur Abgabe der eV vorliegen.

Einige wenige Gerichtsvollzieher verweigern jedoch diese Ankündigung und verlangen stattdessen die Vorlage einer Durchsuchungsanordnung. Sie sagen, die Voraussetzungen zur eV müssten nur bei Vorlage eines Kombi-Auftrages geschaffen werden.

Gibt es zu dieser Problematik Entscheidungen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Warum stellen Sie keinen Kombiauftrag? Ist doch einfacher. Ein (relativ) aktuelles Urteil des LG Stuttgart sagt auch, dass die Voraussetzungen nur bei einem Kombiauftrag zu schaffen sind.
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