Versteigerung von Inventar

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

Antworten
Anonymous

Versteigerung von Inventar

Beitrag von Anonymous »

Versteigerung von Inventar

Ich habe im Oktober 2006 auf der Grundlage einer einstweiligen Verfügung
Inventar aus einem Restaurant zum Zwecke der Verwahrung herausgeholt.
Das Inventar war im Beschluss genauestens aufgelistet.
Das Inventar wurde von mir in Verwahrung genommen, sprich in die Pfandkammer der Spedition verbracht.
Hierfür hatte der Gläubiger Prozeßkostenhilfe.
Im März 2007 wurde von den Parteien ein Vergleich geschlossen, wonach das Inventar durch den Gerichtsvollzieher versteigert werden sollte.
Da es sich um eine Versteigerung außerhalb der Zwangsvollstreckung handelte, wurde von mir ein Kostenvorschuss angefordert.
Der Gläubiger war nicht bereit diesen zu bezahlen, und bekam für die Versteigerung weitere Prozeßkostenhilfe zugestanden.
Anfang Dezember 2007 wurde von mir Versteigerungstermin bestimmt.
Zuvor hatte der Gläubiger den Wert der einzelnen Gegenstände mitgeteilt.
Im Versteigerungstermin wurde kein Gebot abgegeben.
Dies wurde dem Gläubiger mitgeteilt, mit der Bitte mitzuteilen, wie weiter verfahren werden solle.(neuer Termin/Vernichtung oder Abholung der Gegenstände)
Eine Reaktion erfolgte nicht. Weitere Schreiben und Telefonate mit dem Gläubiger-Vertreter führten nur zu dem Ergebnis, das man sich drum kümmern werde.
Meine Frage ist, wie man in dieser Sache weiter verfahren kann. Kann das Inventar von mir einfach vernichtet werden?
Es wäre schön wenn mir einer der Kollegen antworten könnte.
Christian Koning
Gerichtsvollzieher
Anonymous

AW: Versteigerung von Inventar

Beitrag von Anonymous »

Hallo Christian,

Ich guck gelegentlich hier auch mal rein.

Ich würde bei Deinem geschilderten Problem zu folgenden Möglichkeiten tendieren:

1.) Partei innerhalb angemessener Frist nochmals auffordern, StN. zu einer etwaigen Vernichtung abzugeben, im Falle des fruchtlosen Verstreichens der Frist Hinweis erteilen, daß Vernichtung erfolgen wird. SChreiben eventl. zustellen.

2.) Vorlage der Sonderakte an Deinen Vollstreckungsrichter bzw. Chef mit der Bitte um StN wie weiter zu verfahren ist. Schriftliche Bestätigung einholen.

Gruss aus dem Schwäbischen.

Dein Kurskollege JO. (Hab die Wechselklausur übrigens immer noch)
Antworten