EV berichtigen oder ändern

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

EV berichtigen oder ändern

Beitrag von Anonymous »

Hallo zusammen,
habe hier einen Schuldener der im Nov.07 die EV abgegeben hat. Im Jan. 08 hat sich sein Arbeits- und sein Einkommensverhältnis deutlich geändert. Er wurde vom Anwalt darauf hingewiesen, dass er dies dem zuständigen Gericht oder dem G-vollzieher anzeigen müsse. Frage: Diese Auskunft des Anwalts ist doch nicht korrekt oder? Der Schuldner muss nichts erklären oder? Löschung der EV kann nur der Gläubigeranwalt per Antragsverfahren erwirken? Richtig? Danke Peter
Anonymous

AW: EV berichtigen oder ändern

Beitrag von Anonymous »

1. Löschung von Amts wegen nach Ablauf der Schutzfrist
oder
Löschung auf Schuldnerantrag (mit Vorlage Löschungsfähiger Quittung)


2. Veränderung nach Abgabe
903 ZPO


3. ursprünglich fehlerhafte Abgabe - Nachbesserung


Der Schuldner muss keine Veränderungen bekannt geben.
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