ZV bei Zug-um-Zug

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

ZV bei Zug-um-Zug

Beitrag von Anonymous »

Hallo im Lande,

ein RA beauftragt mich, aus folgendem Titel zu vollstrecken:

Bekl. (PKW-Verkäufer) wird verurteilt zu zahlen zug-um-zug gegen Rückgabe und Übereigung des PKW (genau bezeichnet).
D. Beklagte befindet sich im Annahmeverzug, das Urteil ist rechtskräftig.

Der Kläger hat im Internet ein Auto gekauft und nach Abholung und Bezahlung bemerkt, dass es "Schrott" ist.

Jetzt möchte der Kläger-Vertr. folgende ZV:

Pfändung des PKW, welches sich im Gewahrsam des Klägers (Käufer) befindet und Verwertung. Der Kläger will im Versteigerungstermin selbst das Fahrzeug ersteigern und sodann als Bastlerauto verwenden oder veräußern. Der Kläger ist herausgabgebereit.

M.E. ist aber der Käufer Eigentümer des PKW. Kann ich daher das Auto pfänden und verwerten? Habe bisher schon einige Kollegen und auch Richter befragt. Ein Richter meinte, das wäre überhaupt kein Problem. Andere sagten, das ginge so nicht, der Kläger-Vertr. sagt, es könne doch nicht sein, dass er jetzt nicht in das KFZ vollstrecken könne.
Schönen Dank im Voraus
Anonymous

AW: ZV bei Zug-um-Zug

Beitrag von Anonymous »

Jetzt habe ich eine neue Idee gehört:

Pfändung des Herausgabeanspruchs, welcher der Schuldner (PKW-Verkäufer) hat durch PfüB. Bei Zustellung an den Drittschuldner (PKW-Käufer) Pfändung des PKW.

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I need help!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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