Bei unserer jährlichen Dienstbesprechung wurde zu folgendem Fall seitens der Prüfgruppe gesagt:
E i n Pfüb war gegen zwei Schuldner (hier Eheleute) erlassen.
Drittschuldner war das Finanzamt.
Frage war:
Muss der Pfüb jeweilsfür den Ehemann einmal und einmal für die Ehefrau an den Drittschuldner zugestellt werden?
Oder reicht eine Zustellung für beide?
Die Prüfgruppe kam zu dem Ergebnis, dass die Zustellung an den Drittschuldner nur einmal für beide gleichzeitig ausreicht.
Begründung war (ich fasse grob zusammen), dass der Drittschuldner Kenntnis vom Schriftstück erhalten muss. Daher reicht eine Zustellung.
Nach einiger Diskussion, sollte das ganze Thema noch einmal überarbeitet werden.
Ich würde gerne auch al die Meinung von Herrn Köhnen dazu hören
Vielen Dank
Zustellung eines Pfüb bzgl. zweier Sch. an III.Schuldner
Moderator: Petra Bausch