Sch. soll etwas abholen und bei Abholung zahlen

Informationen und Meinungsaustausch zur Mobiliarvollstreckung, zur Parteizustellung und zum Kostenwesen.

Moderator: Petra Bausch

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Silvia_Berlin
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Registriert: Fr 6. Jul 2007, 21:32

Sch. soll etwas abholen und bei Abholung zahlen

Beitrag von Silvia_Berlin »

Hallo,
ich stehe scheinbar grad irgendwie auf der Leitung, aber ich bin nicht sicher wie ich aus folgendem Vergleich vollstrecken soll:

1. Die Parteien sich darüber einig, dass der Kaufvertrag über den Schreibtischstuhl vom ... rückabgewickelt wird.

2. Der Beklagte holt den Stuhl binnen einer Frist von 3 Wochen bei dem Kläger ab.

3. Der Beklagte zahlt an den Kläger 525,00 € bei Abholung. Damit sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche zwischen den Parteien aus dem streitgegenständlichen Vertragsverhältnis endgültig ausgeglichen.

4. Kostenentscheidung...

Der (Kombi-) Auftrag lautet nur auf Vollstreckung des Betrages aus Ziffer 3. Reicht der fruchtlose Ablauf der 3-Wochenfrist schon aus, um wegen des Geldbetrages zu vollstrecken? Ist der Inhalt überhaupt vollstreckungsfähig? Wann beginnt die Frist zu laufen, am Tag des Vergleichs oder mit dessen Zustellung (die noch nicht erfolgt ist)? Denkbar wäre auch, daß der Schuldner bereits versucht hat, die Punkte 2 und 3 zu erfüllen, dies jedoch am Verhalten des Gläubigers gescheitert ist.

Unsicher bin ich auch in der Frage, ob hier eventuell eine qualifizierte Klausel erforderlich wäre.

Vielen Dank schonmal im Voraus und ein frohes neues Jahr

Silvia
Anonymous

AW: Sch. soll etwas abholen und bei Abholung zahlen

Beitrag von Anonymous »

1. mE qualifzierte Klausel ja
2. im Wege der AUslegung evtl nach Zug-um-Zug mit ANgebot der gegenleistung vollstreckbar
3. sonst ist der Titel ggf wg fehlender Bestimmtheit so nicht vollstreckbar
Silvia_Berlin
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AW: Sch. soll etwas abholen und bei Abholung zahlen

Beitrag von Silvia_Berlin »

Vielen Dank. Mit einer Auslegung des Titels im Hinblick auf eine Zug-um-Zug-Vollstreckung würde ich mich schwertun, aber das Thema hat sich heute sowieso erledigt, da der Auftrag zurückgenommen wurde.

Gruß

Silvia
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