Pfändung und Verwertung von Schusswaffen

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Moderator: Petra Bausch

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Anonymous

Pfändung und Verwertung von Schusswaffen

Beitrag von Anonymous »

Im Gläubigerauftrag muss ich ein Jagdgewehr pfänden.
§ 113 a GVGA ist mir bekannt. Sind darüber hinaus noch weitere Bestimmungen zu beachten.
Ich gehe davon aus, dass die Pfändung bei Vorliegen der üblichen ZV-Voraussetzungen zulässig ist. Gibt es besondere Vorschriften für die Wegnahme und Verwahrung der Waffe bis zu ihrer Verwertung?
Ist zuständige Behörde im Sinne von § 113 a GVGA im Regierungsbezirk Köln in NW das Polizeipräsidium Köln?
Anonymous

AW: Pfändung und Verwertung von Schusswaffen

Beitrag von Anonymous »

Waffen in der ZWV
mehr dazu siehe
http://5376.rapidforum.com/topic=100680247274
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